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kann man die scheidung einreichen obwohl der partner nicht damit nicht einverstanden ist?

gefragt von selmaH am 15.09.2008 um 11:20 Uhr

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doddo
beantwortet von doddo am 15. September 2008 11:24
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Scheidung einreichen

Wann kann man die Scheidung einreichen Grundsätzlich müssen die Eheleute ein Jahr lang getrennt gelebt haben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann.

Das Trennungsjahr muss auch eingehalten werden, wenn die Ehe nur sehr kurz war. Sogar, wenn die Eheleute gar nicht zusammen gelebt haben, muss ein Trennungsjahr abgewartet werden.

Wenn Sie über uns die Scheidung einreichen, kann in der Regel schon nach einer Trennungszeit von 10 Monaten die Scheidung eingereicht werden.

Wenn beide Ehegatten ein übereinstimmendes Trennungsdatum angeben, prüft das Gericht nicht, ob das Trennungsdatum zutrifft. Es müssen also keine Meldebescheinigungen vorgelegt werden und es wird nicht überprüft, ob die Eheleute tatsächlich innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses getrennt gelebt haben. Wenn unterschiedliche Trennungsdaten angegeben werden, muss bewiesen werden, dass die Trennung tatsächlich zum mitgeteilten Termin erfolgt ist.

Im Fall einer sogenannten Härtescheidung kann der Scheidungsantrag noch früher gestellt werden. Dies ist dann der Fall, wenn einem Ehegatten das Abwarten des Trennungsjahres nicht zuzumuten ist. Diese kommt z. B. dann in Betracht, wenn der andere Ehegatte gewalttätig war oder wenn es um Alkohol- oder Drogenmissbrauch geht. Wenn eine Härtescheidung in Betracht kommt, sollte die Angelegenheit unbedingt mit einem Rechtsanwalt besprochen werden um zu klären, ob die Voraussetzungen für eine Härtescheidung gegeben sind.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 15. September 2008 11:21
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Ja, das geht.


bgd24
beantwortet von bgd24 am 15. September 2008 11:21
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ja


talentfrei
beantwortet von talentfrei am 15. September 2008 11:21
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klar, gegen für das einreichen spricht nichts dagegen, aber ob sie rechtens wird... das wird dann ein Problem... er muss ja unterschreiben. Aber einreichen darfst du sie


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 15. September 2008 11:22
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klar, allerdings wirds dann etwa 3 jahre dauern bis ihr geschieden seid, so wars bei mir. aber kopf hoch und durch! lg



bulli66
beantwortet von bulli66 am 15. September 2008 11:23
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das geht. du brauchst kein einverständnis von ihm.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 15. September 2008 11:23
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Natürlich!!! Hier greift dann das Trennungsjahr! Nach dem seit ihr dann geschieden...oder eben Härtefallscheidung, da gehts schneller

Kommentar von Rabbicook am 15. September 2008 22:03

Nach dem Trennungsjahr kann man geschieden werden, man ist nicht automatisch geschieden.


anonym
beantwortet von LowNils am 15. September 2008 11:23
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Fand eine Mediation bereits statt?


Davi78
beantwortet von Davi78 am 15. September 2008 11:24
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Ja sicher kannst Du das! Frag doch am besten einen Scheidungsanwalt wie das ganze dan abläuft wen er nicht einwilligen würde!

Lg Davi


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 15. September 2008 11:24
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Die bist volljährig und kannst über dein Leben entscheiden. Möchtest du die Ehe beenden, dann kannst du auch dafür die nötigen Schritte einleiten. Es dauert evtl. was länger, wenn der Mann dagegen ist, aber auch wenn er dagegen ist, wirst du geschieden. Bei meinem Freund ging es allerdings genauso schnell. Trotz Einspruch.


anonym
beantwortet von anjanni am 15. September 2008 11:28
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Kann man.


jehova
beantwortet von jehova am 15. September 2008 11:42
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du musst einen guten grund haben das du dich scheiden lassen kannst!!


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