Sind die Betriebsrenten im Vergleich zur Privatvorsorge genauso flexibel, wenn ich den Arbeitgeber wechsle? Und muss mein neuer Arbeitgeber meine Betriebsrente auf alle Fälle übernehmen oder kann er dies auch verweigern?

Gehe mal davon aus, dass er sich weigern kann und darf.

Es handelt sich doch um einen Vertrag eines Arbeitnehmers und eines Arbeitgebers sowie einer Versicherung. Wenn jetzt das Arbeitsverhältnis beendet wird ist es möglich die Versicherung privat weiter zu bezahlen oder sie Ruhen zu lassen. Von einem nächsten Arbeitgeber kann nicht verlangt werden anstelle des alten Arbeitgebers einzutreten es ist aber möglich wenn er es möchte.
Niklaus am 29. August 2008 19:43 Das ist gänzlich falsch. Jeder AN hat in Deutschland einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
regideur am 29. August 2008 19:53 Das ist richtig deswegen muss aber doch ein "neuer" Arbeitgeber nicht die Verträge des "alten" übernehmen. Bei mir ist das so gewesen!
Niklaus am 30. August 2008 09:27 Ein guter AG, dem der neue AN wichtig genug ist, macht das.
regideur am 30. August 2008 10:07 Wenn er es kann. Meiner war durch Verträge gebunden die ihm das unmöglich gemacht hatte.
Niklaus am 3. September 2008 22:32 Das glaube ich nicht. Man kann keinen Unternehmenr zwingen nur ein bestimmte Versicherung abzuschließen.
regideur am 4. September 2008 06:44 Über Verträge sollte das kein Problem sein. Genauso wie mir mein Arbeitgeber nur zu einer Versicherung etwas zuzahlt. Er schreibt mir nicht vor wo ich Rentenversicherungen abschliese oder nicht. Aber zuzahlen halt nur bei einer Gesellschaft. So gesehen ist das auch ein Zwang.

Es heisst BETRIEBS-Rente.
Nicht jeder Betrieb hat so was.
Du kannst die Betriesrente auch komplett verlieren, wenn du die Bedinungen nicht erfüllst.
Kurz: Eine Übertragung ist nicht möglich.
Niklaus am 29. August 2008 19:45 BAV ist ein Anspruch den jeder AN in Deutschland hat. Einer Übertragung wird meist zugestimmt.

Also was hier so alles für ein Unsinn geschrieben wird. Richtig ist.
Eine betriebliche Altersversorgung ist dadurch gekennzeichnet, dass der AG für den AN eine Versorgung macht. Hierfür gibt es 5 Wege. Der MA hat einen Rechtsanspruch darauf und bei Entgeltumwandlung eine unverfallbare Anwartschaft. die fünf Wege sind
1.Direktversicherung
2.Unterstützungskasse
3.Pensionskasse
4.Pensionsfonds
5.Pensionszusage (Direktzusage)
Da der AG den Durchführungsweg bestimmen darf, kann es manchmal dazu führen, dass es Probleme gibt bei neuen MA, die einen Weg gewählt haben, den der AG gerade nicht hat in seinen Unternehmen. Aber meistens gibt es keine Problem, wenn das Unternehmen den MA haben will.
In der Regel wird die betriebliche Altersvorsorge vom neuen Betrieb weitergeführt.
Hier kannst du dich informieren:
Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung anspart. Diese so genannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.
http://www.ihre-vorsorge.de/Betriebliche-Altersversorgung.html?session=08d84395f...