Ist das möglich? Ich habe soetwas von einem Bekannten gehört, leider konnte er mir dann auch nicht genauere Auskunft geben.
Wenn du die Auslandskrankenversicherung meinst, die kann man von der Steuer absetzen. Eine Reiserücktrittsversicherung wirst du wahrscheinlich nicht anerkannt bekommen.

Steuerlich gelten machen kann man nur Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von steuerpflichtigem Einkommen stehen und dadurch das Einkommen reduzieren.