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Kann man die Mietkosten kürzen, wenn es an warmen Wassen (z.B. beim Duschen) mangelt?

gefragt von yafis am 16.02.2007 um 12:58 Uhr

Mietkürzung bei fehlendem warmen Wasser in einem Mehrparteienhaushalt.


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Mainz05
beantwortet von Mainz05 am 16. Februar 2007 13:31
2x
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Es kommt wohl auf deinen Mietvertag an. Wenn dieser Warmiete beinhaltet kannst du glaube ich 15% Mietkosten einbehalten.


MagicAngel00800
beantwortet von MagicAngel00800 am 16. Februar 2007 23:40
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hallo. hier habe ich dir einen link herausgesucht. Dort steht drinnen 10 - 30 % . Es ist wichtig, dass der Vermieter auf den Mangel hingewiesen und ihm eine angemessenen Frist zur Beseitigung zugestanden wird . Siehe Tabelle Zeile 15

http://www.immopilot.de/Mieter/Mietminderungsbeispiele/hauptteil_mietminderungsb...




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