Mietkürzung bei fehlendem warmen Wasser in einem Mehrparteienhaushalt.

Es kommt wohl auf deinen Mietvertag an. Wenn dieser Warmiete beinhaltet kannst du glaube ich 15% Mietkosten einbehalten.

hallo. hier habe ich dir einen link herausgesucht. Dort steht drinnen 10 - 30 % . Es ist wichtig, dass der Vermieter auf den Mangel hingewiesen und ihm eine angemessenen Frist zur Beseitigung zugestanden wird . Siehe Tabelle Zeile 15
http://www.immopilot.de/Mieter/Mietminderungsbeispiele/hauptteil_mietminderungsb...