Ein Bekannter von mir kann in seiner Mietwohnung seit einiger Zeit den Balkon nicht mehr nutzen, da er dringend renoviert werden müsste. Ist das nicht ein Grund für eine Mietminderung? Wenn ja, wie hoch?

Im Prinzip ja, nämlich dann, wenn der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde und dieser nichts unternimmt. Gogele mal nach Mietminderung und evtl. zusätzlich nach Balkon, da kannst Du Dir Anhaltspunkte holen.

Dein Balkon gehört mit Verklaub zur Mietfläche, FÜR DIE DU ZAHLST !!! Und dann - sofern nicht nutzbar - VM darauf mit Fristsetzung hinweisen, sonst Miete kürzen und... Ich glaube... nach 2. Mahnung darfst DU eine Firma mit Sanierung beauftragen und Dein VM zahlt... Aber-aber... Mache Dich vorher beim Mieterbund schlau !
Ja, ich denke schon. Er soll sich beim Mieterbund ganz genau erkundigen, wie er am besten vorgeht. Auch wenn er im Recht ist, ist es nicht einfach mit der Mietkürzung getan.
Der Balkon gehört eindeutig zur vermieteten Wohnung, wenn er dauerhaft nicht nutzbar ist und der Vermieter trotz Aufforderung nichts tut, ist auf jeden Fall eine Mietminderung gerechtfertigt.

Die Balkonfläche wird zu einem Drittel der Mietfläche (und somit der Miete) zugrechnet; in dieser Höhe dürfest du also die Miete kürzen. Miss die Balkonfläche, nimm ein Drittel davon und multipliziere dies mit der Miete pro Quadratmeter = Mietminderung). Sinnvoll ist es aber, den Vermieter über die Minderung und ihren Grund zu verständigen, damit er Korrektur-Massnahmen vornehmen kann.
wende dich sonst mal an den mieterschutzbund,wenn du kürzen kannst sagen die dir auch wieviel
ja das kannst du aber wende dich bitte erst an einen mieterschutzbund da du von dennen hilfe bekommst wenn es zu einem rechtstreit kommt