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kann man die maklergebühr für eine mietwohnung von der steuer absetzen?

gefragt von jeffersonjefferson am 31.12.2007 um 1:03 Uhr

muß jetzt 45min mit dem zug + 15min tram einfache fahrt zu arbeit pendeln und möchte zu meiner arbeitsstelle umziehen. wenn ja, in welchem umfang?


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Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 31. Dezember 2007 01:08
1x
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Umzugskosten sind - wenn dadurch die Entfernung zur Arbeitstelle verkürzt wird, steuerlich zu berücksichtigen. Ich würde frech die Maklergebühren mit angeben - eine Garantie kann ich Dir jedoch nicht geben - vieles hängt vom einzelnen Sachbearbeiter ab. Begründe es halt gut (halte Dir ggf. andere Kostenbeispiele parat).

Kommentar von Simple_avatar2smalljefferson am 31. Dezember 2007 02:11

danke


anonym
beantwortet von dreamer83 am 31. Dezember 2007 02:02
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Umzugskosten sind Grundsätzlich, wenn sie aus beruflichen Gründen veranlasst werden als Werbungskosten absetzbar. Hierunter fallen Maklergebühren/Provision, Fahrtkosten Umzug Möbelpacker usw. Es muss hier lediglich eine Zeitersparniss zur Arbeit von mind. 1ner Stunde gegeben sein. Da du 45min Zug und 15 Min Tram hast kommst du auf die eine Stunde Ersparniss. Die Kosten müssen per Rechnung/Quittung sowie eine Kopie des Kontoauszuges nachgewiesen werden. Falls keine Belege vorhanden sind können sie (Stand 2006) eine Kostenpauschale von 561€ ansetzen. Im klartext einfach ausprobieren.

Kommentar von Simple_avatar2smalljefferson am 31. Dezember 2007 02:11

danke


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 31. Dezember 2007 01:11
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setzt doch gleich die miete, kosten für strom und wasser, etc., die täglichen einkäufe, usw. mit ab....

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 31. Dezember 2007 07:02

Hallo Ratpacker..erst schlau machen, dann meckern...aber Maklergebühren können als Werbungskosten steuerlich gelt gemacht werden..lg und guten Rutsch von Andreas

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 31. Dezember 2007 15:00

ach andreas, zum schlau machen haben wir dich doch...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Dezember 2007 07:02
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Maklergebühren sind sofort abziehbare Werbungskosten lt. EStG



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