muß jetzt 45min mit dem zug + 15min tram einfache fahrt zu arbeit pendeln und möchte zu meiner arbeitsstelle umziehen. wenn ja, in welchem umfang?
Umzugskosten sind - wenn dadurch die Entfernung zur Arbeitstelle verkürzt wird, steuerlich zu berücksichtigen. Ich würde frech die Maklergebühren mit angeben - eine Garantie kann ich Dir jedoch nicht geben - vieles hängt vom einzelnen Sachbearbeiter ab. Begründe es halt gut (halte Dir ggf. andere Kostenbeispiele parat).
Umzugskosten sind Grundsätzlich, wenn sie aus beruflichen Gründen veranlasst werden als Werbungskosten absetzbar. Hierunter fallen Maklergebühren/Provision, Fahrtkosten Umzug Möbelpacker usw. Es muss hier lediglich eine Zeitersparniss zur Arbeit von mind. 1ner Stunde gegeben sein. Da du 45min Zug und 15 Min Tram hast kommst du auf die eine Stunde Ersparniss. Die Kosten müssen per Rechnung/Quittung sowie eine Kopie des Kontoauszuges nachgewiesen werden. Falls keine Belege vorhanden sind können sie (Stand 2006) eine Kostenpauschale von 561€ ansetzen. Im klartext einfach ausprobieren.
danke
setzt doch gleich die miete, kosten für strom und wasser, etc., die täglichen einkäufe, usw. mit ab....
andreas48 am 31. Dezember 2007 07:02 Hallo Ratpacker..erst schlau machen, dann meckern...aber Maklergebühren können als Werbungskosten steuerlich gelt gemacht werden..lg und guten Rutsch von Andreas
ach andreas, zum schlau machen haben wir dich doch...

Maklergebühren sind sofort abziehbare Werbungskosten lt. EStG
danke