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Kann man die kraftfahrzeugsteuer in zweimalen bezahlen oder muss mann die komplette steuer überweisen???

gefragt von Andreusandra am 15.02.2008 um 10:40 Uhr

meine KFZ steuer ist fällig muss sie sie aufeinmal bezahlen oder kann man sie auch in 2 mal zahlen


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 15. Februar 2008 12:04
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Kraftfahrzeugsteuergesetz §11 (1) und (2):

(1) Die Steuer ist jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten.

(2) Die Steuer darf, wenn die Jahressteuer mehr als 500 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Halbjahres und, wenn die Jahressteuer mehr als 1.000 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet werden. In diesen Fällen beträgt die Steuer 1. wenn sie halbjährlich entrichtet wird, die Hälfte der Jahressteuer zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 3 vom Hundert, 2. wenn sie vierteljährlich entrichtet wird, ein Viertel der Jahressteuer zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 6 vom Hundert.

Ein Wechsel des Entrichtungszeitraums ist nur zulässig, wenn die Änderung vor oder spätestens mit der Fälligkeit der neu zu entrichtenden Steuer schriftlich angezeigt wird. -Kopiert: http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1596165N9684L20D0I636.html


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 15. Februar 2008 10:42
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Mach das am besten mit dem Finazamt aus. Meist akzeptieren sie sowas. Eben anrufen und du weißt bescheid.

Kommentar von Andreusandra am 15. Februar 2008 10:43

hab ich schon versucht aber kann zur zeit keinen erreichen.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 15. Februar 2008 10:51

Kannst ihnen das auch schreiben. Hast ja ein paar Tage zum bezahlen. Die werden sich dann schon melden. Oder es Montag nochmal versuchen.

Kommentar von Andreusandra am 15. Februar 2008 10:54

ja alles klar werde weiter versuchen.danke


luperi
beantwortet von luperi am 15. Februar 2008 10:43
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Ich glaube das geht nicht .


Mostwima
beantwortet von Mostwima am 15. Februar 2008 10:43
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Da musst Du einen Antrag beim Finanzamt stellen. Kommt ganz auf die aktuelle Verfassung des Mitarbeiters an. Oft reine Willkür! Habe es selbst mitgemacht. Eigentlich sollte es möglich sein!

Kommentar von 7591c6322aaa8eb07a53f039ac3e8d76smallMostwima am 15. Februar 2008 10:54

Habe mal vor ca. 6 Jahren ein Fahrzeug angemeldet und den 1. Halbjahresbeitrag für die Steuer überwiesen - Gleichzeitig Antrag gestellt, auf 1/2-jährliche Zahlungsweise, da ich z.Zt. Zahlungsschwierigkeiten hatte. Daraufhin schrieb man mir, dass eine Teilzahlung nur bei einer Zahlungsunfähigkeit gewährt werden könnte, ich aber nur zahlungsschwierigkeiten hätte. Daraufhin teilte ich mit, dass ich für den großen Betrag z.Zt. sehr wohl zahlungsunfähig wäre. Als Antwort bekam ich: Wenn Sie jetzt zahlungsunfähig sind, ist davon auszugehen, dass sie in einem halben Jahr den 2. Beitrag auch nicht zahlen können. Und man lehnte es ab und sezte sofort noch eine Säumnisgebühr fest.

Kommentar von Andreusandra am 15. Februar 2008 10:58

also habe jemanden erreicht es ist so das sowas möglich ist und ich muss jetzt noch wo anders anrufen damit sie das im pc ändern.aber grundsätzlich ist es möglich.so und nun erreich ich da keinen

Kommentar von Andreusandra am 15. Februar 2008 10:59

das man die immer so schlecht erreicht.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 15. Februar 2008 11:37
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Heutzutage muss bei Neuanmeldung eine Konto Einzugsermächtigung unterschrieben werden. Bei älteren Anmeldungen muss man jährlich zahlen. Ganz früher durfte man auch virteljärlich und halbjährich überweisen. Aber bei einem persönlichen gespräch gibt es auch heute noch ausnahmen, nur versuchen. Viel Glück.




Kommentar von Andreusandra am 15. Februar 2008 11:53

Hallo.also ich habe es geschafft.sie werden es erst zum 1 abziehen.zuerst sagte sie nein das geht nicht.und dann habe ich erklärt das mir was dazwischen kam und das mein geld erst am 1 kommt und ich dann shen muss wie ich das mache.aber dann sagte sie nagut dann ziehen wir es zum 1 bis spätesten 5 ab.Freu mich




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