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Kann man die Kosten für eine Schönheits-OP von der Steuer absetzen?

gefragt von Annayake am 27.02.2009 um 19:51 Uhr

Wenn man eine Schönheits-OP machen lässt, weil einen der bestimmte Makel im Beruf behindert- kann man die Kosten dann von der Steuer absetzen? Also ich meine, wenn man derartige Probleme mit dieser Sache hat, dass es der Karriere schadet, weil man Leuten gegenüber gehemmt ist usw.? Wäre toll, wenn sich da jemand auskennt!

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Beruf x 14.513 Arbeit x 14.409 Job x 3.808 Kosten x 3.490 Steuer x 2.320 Schönheits-OP x 171 absetzen x 111 Beeinträchtigung x 8

DiscoStu
beantwortet von DiscoStu am 27. Februar 2009 19:57
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Wäre ja noch schöner. GKV zahlen bei den Frauen nicht fürne Mammographie - aber ne Vergrößerung wird unterstützt. Zum Glück gibts das nicht!

Kommentar von RASMP am 1. März 2009 15:38

Kennst Du den Unterschied zwischen GKV und Steuergerechtigkeit?

Kommentar von F1e7e8f9e46cbe75254e7c9a1c197dbdsmallDiscoStu am 1. März 2009 16:08

oh klär mich auf?

Kommentar von 832b6987c1ca2c900cd1fc22e94bcf84smallSpelsberg am 6. März 2009 23:02

Der wäre?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. Februar 2009 19:53
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versuche es mal unter außergewöhnliche Belastungen Arztkosten..


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 28. Februar 2009 20:52
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Ich würde es bei "Andere außergewöhnliche Belastungen" probieren. Chancen auf Anerkennung aber vermutlich gering.

( www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#aussergewoehnliche_belastung )

Wenn es noch irgendeinen Nachweis über die psychische oder berufliche Notwendigkeit gibt, steigert das sicher die Chancen, dass es anerkannt wird.


domchef
beantwortet von domchef am 27. Februar 2009 19:56
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erfolg hat man, indem man besser ist als andere, das setzt fachliche qualifikation voraus. schoenheit und aussehen jedoch nicht.
selbstverstaendlich koennen die kosten nicht abgesetzt werden, wobei die kosten fuer weiterbildung aneerkannt werden.
und das ist auch gut so.


freesengeist
beantwortet von freesengeist am 27. Februar 2009 19:53
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Neues Hirn einpflanzen...oder was?


dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 27. Februar 2009 19:53
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Eine Schönheitsoperation - z.B. durch Vergrößerung der Brust - ist steuerlich nicht absetzbar. Abzugsfähig sind nur Kosten für die Heilung einer Krankheit, nicht jedoch Kosten für Operationen, die aus kosmetischen Gründen vorgenommen wurden.


obiwana
beantwortet von obiwana am 27. Februar 2009 19:53
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Kann man nicht. Wie würde man sowas auch beweisen wollen? Wer sollte das überprüfen?


holsch
beantwortet von holsch am 27. Februar 2009 19:53
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ich steuerzahler sage: nein

Kommentar von RASMP am 1. März 2009 15:37

Was für ein Glück, dass Du nichts zu sagen hast... :)


schlapper
beantwortet von schlapper am 27. Februar 2009 19:53
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so häßlich kann ein Mensch gar nicht sein, dass er sich für andere operieren lässt.


grada13
beantwortet von grada13 am 27. Februar 2009 19:52
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ich hoffe es nicht.


anonym
beantwortet von Maya1998 am 27. Februar 2009 19:52
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Zufällig kann man das NICHT absetzen...


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 18. März 2009 14:53
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Wenn du in diesem Forum Rat in einer Rechtsfrage möchtest, musst du unbedingt angeben, welchen Staat deine Anfrage betrifft. Sonst ist ganz einfach keine seriöse Beantwortung möglich.


Smash
beantwortet von Smash am 27. Februar 2009 20:02
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Es wäre absetzbar, wenn der Amtsarzt Dir vorab eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Hier Zitat aus einem Urteil: Eine Frau kann die Ausgaben für eine Schönheitsoperation nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Sie hat sich erst danach bestätigen lassen, dass die Operation der Behandlung einer Krankheit diente. Das Attest hätte aber der Amtsarzt vorher ausstellen müssen (FG Hamburg, Az. 5 K 24/07).

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 27. Februar 2009 20:06

das ist grundlegend richtig, hat aber mit der klassischen schoenheits-op nichts zu tun. in diesem falle lag eine medizinische indikation vor.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 27. Februar 2009 20:10

Das wohl nicht, aber es gibt einen Fall da hat ein Mann Recht bekommen sich ein Toupet zu kaufen und das steuerlich geltend zu machen, weil ihm bescheinigt wurde, daß er seinen Beruf ohne das Toupet schwer ausführen kann. Also wenn ich weibl. Model oder Prostituierte wäre, ich würde es versuchen. :-)


Tigger14
beantwortet von Tigger14 am 27. Februar 2009 19:56
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ne ist klar...botoxspritzen und silikonbusen von der steuer absetzen...wo kämen wir denn dahin?


Excelent
beantwortet von Excelent am 27. Februar 2009 19:52
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nein


ullagio
beantwortet von ullagio am 27. Februar 2009 19:52
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Nein

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 27. Februar 2009 19:53

..Schuldigung..als Pornoqueen ..doch...;-)) (Geschäftsausgabe)

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 27. Februar 2009 19:59

und wieviel prozent werden als privatvergnuegen in abzug gebracht???
frag mich gerade wie die afa aussehen muesste bei einer neuen oberweite....bueromoebel 10 jahre, compi drei und oberweite? 20???


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