Wenn man eine Schönheits-OP machen lässt, weil einen der bestimmte Makel im Beruf behindert- kann man die Kosten dann von der Steuer absetzen? Also ich meine, wenn man derartige Probleme mit dieser Sache hat, dass es der Karriere schadet, weil man Leuten gegenüber gehemmt ist usw.? Wäre toll, wenn sich da jemand auskennt!

Wäre ja noch schöner. GKV zahlen bei den Frauen nicht fürne Mammographie - aber ne Vergrößerung wird unterstützt. Zum Glück gibts das nicht!

versuche es mal unter außergewöhnliche Belastungen Arztkosten..

Ich würde es bei "Andere außergewöhnliche Belastungen" probieren. Chancen auf Anerkennung aber vermutlich gering.
( www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#aussergewoehnliche_belastung )
Wenn es noch irgendeinen Nachweis über die psychische oder berufliche Notwendigkeit gibt, steigert das sicher die Chancen, dass es anerkannt wird.

erfolg hat man, indem man besser ist als andere, das setzt fachliche qualifikation voraus. schoenheit und aussehen jedoch nicht.
selbstverstaendlich koennen die kosten nicht abgesetzt werden, wobei die kosten fuer weiterbildung aneerkannt werden.
und das ist auch gut so.

Eine Schönheitsoperation - z.B. durch Vergrößerung der Brust - ist steuerlich nicht absetzbar. Abzugsfähig sind nur Kosten für die Heilung einer Krankheit, nicht jedoch Kosten für Operationen, die aus kosmetischen Gründen vorgenommen wurden.

Kann man nicht. Wie würde man sowas auch beweisen wollen? Wer sollte das überprüfen?

ich steuerzahler sage: nein
Was für ein Glück, dass Du nichts zu sagen hast... :)

so häßlich kann ein Mensch gar nicht sein, dass er sich für andere operieren lässt.
Wenn du in diesem Forum Rat in einer Rechtsfrage möchtest, musst du unbedingt angeben, welchen Staat deine Anfrage betrifft. Sonst ist ganz einfach keine seriöse Beantwortung möglich.

Es wäre absetzbar, wenn der Amtsarzt Dir vorab eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Hier Zitat aus einem Urteil: Eine Frau kann die Ausgaben für eine Schönheitsoperation nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Sie hat sich erst danach bestätigen lassen, dass die Operation der Behandlung einer Krankheit diente. Das Attest hätte aber der Amtsarzt vorher ausstellen müssen (FG Hamburg, Az. 5 K 24/07).
domchef am 27. Februar 2009 20:06 das ist grundlegend richtig, hat aber mit der klassischen schoenheits-op nichts zu tun. in diesem falle lag eine medizinische indikation vor.
Smash am 27. Februar 2009 20:10 Das wohl nicht, aber es gibt einen Fall da hat ein Mann Recht bekommen sich ein Toupet zu kaufen und das steuerlich geltend zu machen, weil ihm bescheinigt wurde, daß er seinen Beruf ohne das Toupet schwer ausführen kann. Also wenn ich weibl. Model oder Prostituierte wäre, ich würde es versuchen. :-)

ne ist klar...botoxspritzen und silikonbusen von der steuer absetzen...wo kämen wir denn dahin?

Nein
..Schuldigung..als Pornoqueen ..doch...;-)) (Geschäftsausgabe)
domchef am 27. Februar 2009 19:59 und wieviel prozent werden als privatvergnuegen in abzug gebracht???
frag mich gerade wie die afa aussehen muesste bei einer neuen oberweite....bueromoebel 10 jahre, compi drei und oberweite? 20???
Kennst Du den Unterschied zwischen GKV und Steuergerechtigkeit?
oh klär mich auf?
Der wäre?