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Kann man die Kosten einer Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angeben?

gefragt von kronos am 11.05.2007 um 10:49 Uhr

Kennst sich da jemand aus? Die Krankenkasse zahlt das ja nicht, kann mans wenigsten bei der Steuer geltend machen?


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Reply


Michael H
beantwortet von Michael H am 11. Mai 2007 10:54
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Wenn es keinen zwingenden medizinischen Grud gibt - ist mir auch keiner bekannt - können die Kosten für eine Fettabsuagung NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Das ist - quasi - "Privatvergnügen".


schurke
beantwortet von schurke am 11. Mai 2007 12:03
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Was haben wir (als Gesamtheit der Steuerzahler) damit zu tun, das Du Dich in Deiner Haut nicht wohl fühlst? Brauchst Du es zwingend für das Arbeitsleben? Es ist Dein reines Privatvergnügen, solange es keine medizinischen Gründe gibt.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 11. Mai 2007 11:24
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Alleine die Frage......sorry, aber da könnte man ja alles von der STeuer absetzen. Unsere gesamte Freizeit, mein chices Auto, mein Friseurbesuch..... Gibt es einen med. Grund zur Fettabsaugung, dann bezahlt es eh die Krankenkasse!




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