Kennst sich da jemand aus? Die Krankenkasse zahlt das ja nicht, kann mans wenigsten bei der Steuer geltend machen?

Wenn es keinen zwingenden medizinischen Grud gibt - ist mir auch keiner bekannt - können die Kosten für eine Fettabsuagung NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Das ist - quasi - "Privatvergnügen".

Was haben wir (als Gesamtheit der Steuerzahler) damit zu tun, das Du Dich in Deiner Haut nicht wohl fühlst? Brauchst Du es zwingend für das Arbeitsleben? Es ist Dein reines Privatvergnügen, solange es keine medizinischen Gründe gibt.
Alleine die Frage......sorry, aber da könnte man ja alles von der STeuer absetzen. Unsere gesamte Freizeit, mein chices Auto, mein Friseurbesuch..... Gibt es einen med. Grund zur Fettabsaugung, dann bezahlt es eh die Krankenkasse!