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Kann man die Kinderbetreuung nicht komplett von der Steuer absetzen?

gefragt von Rafffzahn am 20.06.2009 um 17:11 Uhr

Ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass er seinen Steuerbescheid bekommen hat und dass er Kinderbetreuung nicht vollständig absetzen kann. Finde ich ein bisschen ungerecht, denn ohne Kinderbetreuung könnten nicht beide Eltern arbeiten gehen. Kann er da noch irgendetwas machen?

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Geld x 22.684 Steuer x 2.332 Kinderbetreuung x 163

Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 20. Juni 2009 17:13
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Einer hat mal ne "Kinder-Zucht" als Firma angemeldet, wegen der besseren Steuer und Abschreibungen. War aber sittenwidrig.


anonym
beantwortet von EnnoBecker am 26. Juni 2009 09:15
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...also, aber wegen der nicht vollen Abzugsfähigkeit hängen derzeit mehrere Verfahren beim BFH zu der Frage an, ob Kinderbetreuungskosten für Alleinstehende oder ganztägig berufstätige Eltern auch vor 2006 Werbungskosten darstellen. Das Finanzgericht Köln (Az. 8 K 4006) hat entschieden, dass berufsbedingter Betreuungsaufwand in vollem Umfang zu den Werbungskosten zählt, da er nicht bereits mit dem Kinderfreibetrag abgegolten ist.
.
Auch wenn sich das auf Jahre vor 2006 bezieht, könnte es Auswirkungen auf jüngere Veranlagungszeiträume geben.


anonym
beantwortet von Maddie12 am 21. Juni 2009 00:30
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Bei den Kinderbetreuungskosten können nur zwei Drittel der Kosten geltend gemacht werden, aber max. 4.000 € pro Kind pro Jahr. Sie können dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.


anonym
beantwortet von onlinegutefrage am 20. Juni 2009 17:23
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der Absetzbetrag für die Kinderbetreuung ist nach oben begrenzt. mögliche weitere absetzmöglichkeiten (30%) sind über sonderausgaben möglich wie z.B. privates Schulgeld, Musikunterricht, nachhilfe, hausaufgabenhilfe, kopiergeld, lernmaterialien........ Betreuungskosten sind eh schon begünstigt, da sie mehrwertsteuerfrei sind. ansonsten bekommst du ja noch kindergeld und einen steuerfreibetrag für das kind, sowie ev. eine begünstigte steuerklasse.


quinti
beantwortet von quinti am 20. Juni 2009 17:20
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sonst noch was !?! entweder oder ,denn beides geht nicht.


anonym
beantwortet von Flily am 20. Juni 2009 17:14
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Ob man Kinderbetreuung komplett absetzen kann, weiß ich nicht. Aber man kann die Steuerbescheide anfechten, wenn man meint, dass etwas nicht stimmt.


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