Ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass er seinen Steuerbescheid bekommen hat und dass er Kinderbetreuung nicht vollständig absetzen kann. Finde ich ein bisschen ungerecht, denn ohne Kinderbetreuung könnten nicht beide Eltern arbeiten gehen. Kann er da noch irgendetwas machen?

Einer hat mal ne "Kinder-Zucht" als Firma angemeldet, wegen der besseren Steuer und Abschreibungen. War aber sittenwidrig.
...also, aber wegen der nicht vollen Abzugsfähigkeit hängen derzeit mehrere Verfahren beim BFH zu der Frage an, ob Kinderbetreuungskosten für Alleinstehende oder ganztägig berufstätige Eltern auch vor 2006 Werbungskosten darstellen. Das Finanzgericht Köln (Az. 8 K 4006) hat entschieden, dass berufsbedingter Betreuungsaufwand in vollem Umfang zu den Werbungskosten zählt, da er nicht bereits mit dem Kinderfreibetrag abgegolten ist.
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Auch wenn sich das auf Jahre vor 2006 bezieht, könnte es Auswirkungen auf jüngere Veranlagungszeiträume geben.
Bei den Kinderbetreuungskosten können nur zwei Drittel der Kosten geltend gemacht werden, aber max. 4.000 € pro Kind pro Jahr. Sie können dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
der Absetzbetrag für die Kinderbetreuung ist nach oben begrenzt. mögliche weitere absetzmöglichkeiten (30%) sind über sonderausgaben möglich wie z.B. privates Schulgeld, Musikunterricht, nachhilfe, hausaufgabenhilfe, kopiergeld, lernmaterialien........ Betreuungskosten sind eh schon begünstigt, da sie mehrwertsteuerfrei sind. ansonsten bekommst du ja noch kindergeld und einen steuerfreibetrag für das kind, sowie ev. eine begünstigte steuerklasse.

sonst noch was !?! entweder oder ,denn beides geht nicht.
Ob man Kinderbetreuung komplett absetzen kann, weiß ich nicht. Aber man kann die Steuerbescheide anfechten, wenn man meint, dass etwas nicht stimmt.