anyway am 08.04.2008 um 17:28 Uhr
Ich bin freiberufliche Redakteurin und leihe mir viel "Material" aus - für mich würde das also schon einen Sinn ergeben. Aber was sagt das Finanzamt dazu?
Da sage ich jetzt mal spontan nein, da es sich bei dieser Gebühr um nicht trennbare und daher nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung handelt, vgl. § 12 Nr. 1 EStG. Aber reinschreiben in die Steuererklärung kannst Du es allemal; vielleicht hast Du ja Glück und einen nicht ganz so strengen Sachbearbeiter!

das gehört nicht zu den Werbungskosten und ist auch nicht dort steuerlich absetzbar,
versuchen kann man es unter beruflicher Weiterbildung
Die Frage ist super aber das kann Dir nur Dein Finanzamt sagen.
Ich würde es einfach ja sagen weil es ja beruflich bedingte Kosten sind.

Nur wenn Du nachweisen kannst, dass Du ausschließlich Fachbücher etc. zur beruflichen Weiterbildung oder Studium ausgeliehen hast.
Sonst ist es Dein Privatvergnügen.