heligirl am 24.03.2009 um 23:16 Uhr
Kann man die Freundin testamentarisch zur Alleinerbin machen? Oder erhalten Geschwister bzw. Eltern einen Pflichtteil?

Den Pflichteil kannst du nicht verbieten. Es sei denn, deine Verwandten haben sich durch "groben Undank" im Vorfeld disqualifiziert.

Ja kann man. Die verwandten müssen dann ihren Pflichtteil, so er zusteht, einklagen
heligirl am 24. März 2009 23:20 Die Frage war ja, OB er ihnen zusteht. Bei Kindern wäre es klar, aber Geschwister???

Frag sowas hier http://www.recht.de/phpbb/ im Forum Erbrecht / Schenkungsrecht.
heligirl am 24. März 2009 23:27 Herzlichen Dank. Das werde ich gleich tun.

Hallo heligirl
Falls es Deine Lebensgefährtin ist, wie wäre es denn wenn ihr heiratet?
Ich finde es ganz schlimm, wenn der eine stirbt und der andere alles abgeben muss, was sich in der Wohnung befindet, wo er bisher mit gewohnt hat, womöglich auch noch Einrichtungsgegenstände usw. mit angeschafft hat. Und dann noch eine andere Wohnung suchen. Das finde ich ganz schrecklich.
Ansonsten setze sie als Alleinerbin ein, das mit dem Pflichtteil muss dann der Notar regeln und das kann viele, viele Jahre dauern ;-)
Liebe Grüße, Bea26
heligirl am 24. März 2009 23:26 Nein, mich betrifft das zum Glück nicht direkt. Ein Freund von mir liegt im Sterben. Eine Heirat war geplant, aber heute haben sie erfahren, dass er diesen Monat wohl nicht überleben wird. Nun will sie nicht mehr heiraten (mit der Vorstellung in zwei Wochen evtl. Witwe zu sein). Deshalb klopfe ich alle Möglichkeiten ab, denn ihr ist im Moment natürlich alles egal. Aer ich mache mir Sorgen, dass sie nachher ohne alles da steht und alles an seine völlig unsensible grauenhafte Schwester geht.
Bea26 am 25. März 2009 00:37 Wenn eh eine Heirat geplant war, dann aber zackig. Natürlich ist es eine schlimme Vorstellung bald Witwe zu sein, aber besser Witwe, mit seinem Namen und Erbe (sorry, hört sich sch.... an) als hinterher ohne irgendwas dazu stehen. Das ist schlimm und davor darf sie die Augen nicht verschließen. Ist er ansprechbar? Falls ja, sprich doch mal mit ihm.
Ich wünsche ihm alles Gute und dass er ohne Schmerzen und in Würde gehen kann.

Nein
Ja
heligirl am 24. März 2009 23:22 Frage mich, wer für solch eine Antwort auch noch einen Daumen vergibt...kopfschüttel

Du musst ein Testament machen,einen Notar beauftragen
heligirl am 24. März 2009 23:22 Das ist schon klar. Aber gibt es dann trotzdem den Pflichtteil?

Einen Plichteil gibt es immer für die nächsten Angehörigen. Auch per Testament kann niemand ganz ausgeschlossen werden. Ausnahmen bestätigen diese Regel (sh. ToDieFor).

familienangehörige erhalten immer einen pflichtteil...
Du sagst es, die Pflichtteil-Regelung ist gesetzlich festgeschrieben

nein kannst sie zur alleinerbin machen was du aber genau beachten musst bei deinem testament da fragst am besten deinen anwalt

nein,das kannst du in deinem testament festlegen.
heligirl am 24. März 2009 23:18 Sorry, ich habe die Frage blöd gestellt. Das "nein" bezieht sich wohl auf meine zweite Frage, richtig?
KerstinLisa am 25. März 2009 00:14 die frage ist nicht blöd gestellt.in deinem testament legst DU fest,wer was erben soll.wir haben im moment das thema.wenn du eigene kinder hast,kommst du um den pflichtteil nicht herum.sonst kannst DU entscheiden,was mit deinem erbe passiert.( www. berliner-testament.de)
Haben sie! Aber das ist mehr eine Sache des Zwischenmenschlichen und wohl schwer zu beweisen.
Leider ist das aber eine Grundvoraussetzung. Aber ein guter Anwalt kann auch im Nachhinein ein Verhaltensprotokoll aufsetzen, nach deinen Angaben. Natürlich muss es wahrheitsgetreu sein, und je mehr Menschen deine Angaben bezeugen können, um so besser.