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Kann man die Deutsche Bahn für finanzielle Schäden durch den Streik haftbar machen?

gefragt von Gerhard72 am 02.10.2007 um 17:56 Uhr

ich lebe in düsseldorf, habe aber für freitag morgen einen flug von dortmund aus in den urlaub gebucht. eigentlich wollte ich freitag um 5 uhr nach dortmund fahren, nur leider hat die Bahn nun für diesen morgen streiks angekündigt. da ich meinen flug nicht verpassen möchte und dadurch meinen urlaub dran geben müsste, habe ich mir vorsorglich für die nacht von donnerstag auf freitag ein hotelzimmer in dortmund gebucht. wäre der streik nicht, so müsste ich das hotel nicht bezahlen. daher würde es mich interessieren, ob ich die bahn dafür haftbar machen kann und das geld für das hotelzimmer zurück fordern kann? hab ich da chance.


Reply


anonym
beantwortet von Christoph Bos am 2. Oktober 2007 18:02
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Leider nein, denn das fällt, warum auch immer, unter "Höhere Gewalt", da trägt jeder seinen Schaden selber, finanziell, arbeitszeitmäßig usw.


comarel
beantwortet von comarel am 2. Oktober 2007 18:10
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Leider nein!!! In diesem Falle weißt du auch rechtzeitig, dass es Probleme gibt oder es zu Problemen kommen kann, so dass du auf andere Möglichkeiten ausweichen kannst oder mußt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Oktober 2007 18:52
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auch von mir noch ein NEIN, denn Streiks fallen unter Höhere Gewalt für die die DB-AG nicht haftbar zu machen ist


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