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Kann man die Beiträge der Krankenversicherung in finanziellen Notzeiten auch mal aussetzen?

gefragt von harleyman am 26.02.2007 um 17:57 Uhr

Wie sind da die Regelungen? Sind in dieser Beziehungen alle Versicherungen gleich?


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Kabark
beantwortet von Kabark am 26. Februar 2007 18:07
5x
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Was für eine Art Krankeversicherung meinst Du denn? Gesetzliche? Private? Private Zusatz?

Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 2. Dezember 2007 19:06

Krankenversicherung - Privat < Krankenkasse - Gesetzlich


bbq33
beantwortet von bbq33 am 26. Februar 2007 18:43
3x
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Bei der Privaten kann man den Vertrag auf "ruhen" lassen. Dies ist mit geringen monatlichen Kosten verbunden, hat aber den Vorteil keiner neuen Gesundheitsprüfung zu unterliegen bei wiederaufleben. Sollte aber in dieser Zeit der "Versicherungsfall" eintreten, muß man für sämtliche Kosten selber aufkommen. Bei der gesetzlichen stimme ich demosthenes zu.


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. Februar 2007 18:58
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Wer bei einer gesetzlichen KV freiwillig versichert ist, verliert seinen Versicherungsschutz erst, wenn die Höhe der Rückstände 2 Monatsbeiträge erreicht hat ( § 191 Satz 1 Nr. 3 SGB V). In einem solchen Fall ist ein Beitrittsrecht als freiwilliges Mitglied in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse gesetzlich ausgeschlossen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 26. Februar 2007 18:12
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  • Bei "privaten" dürfte das grundsätzlich möglich sein, müsste aber natürlich im Einzelfall verabredet werden.

  • Bei AOK & Co dürfte das normalerweise für einen PFLICHTversicherten nicht möglich sein - darum heisst es ja PFLICHTversicherung


dianateasy
beantwortet von dianateasy am 26. Februar 2007 18:40
2x
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Nein! Selbst wenn es bei einer Privaten Versicherung gehen würde, wäre das gut zu bedenken! Für nicht gezahlte Zeiten besteht auch kein Versicherungsschutz!!! Passiert genau da etwas können die Kosten dafür einen das ganze Leben lang verfolgen. Lieber nicht so wichtige Dinge auf Seite schieben und später zahlen.





anonym
beantwortet von Turbo07 am 26. Februar 2007 20:16
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Hallo, nein das ist nicht möglich. Wenn die Beiträge nicht bezahlt sind besteht kein Versicherungsschutz. Sie haben die möglichkeit einen anderen Tarif zuwählen der günstiger ist. Durch eventuell höhere Selbstbeteiligung, keine Beitragsrückerstattung. Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Am besten besprechen Sie dies mit Ihrem Vermögensberater, der kann Ihnen da am besten weiterhelfen.


anonym
beantwortet von Concorde am 28. Februar 2007 01:20
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Ich gebe bbq33 und Rolfe recht. Für die "Ruhezeit" heißt der richtige Begriff bei der PKV "Anwartschaftsversicherung". Hier gibt es die kleine Anwartschaft, d.h. Du steigst später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den Konditionen Deines neuen Eintrittsalters (liegt höher, somit wird die PKV teurer) wieder ein. Oder Du wählst die grosse Anwartschaft, d.h. Dein Beitrtag wird beim Wiedereinstieg so gerechnet, als wärst Du durchgehend versichert gewesen. Der Beitrag ist dann niedriger.





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