Kann man die Ausgaben für Medikamente bei der Steuer absetzen?
Ich habe gehört das wäre möglich. Ist das richtig?
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Antwort von spitzmaus1983 02.04.20137 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Sie können Ihre Ausgaben womöglich als außergewöhnliche Belastungen abziehen , soweit sie insgesamt den Anteil der “zumutbaren Eigenbelastung” übersteigen. Die Höhe dieser Eigenbelastung richtet sich nach den Einkünften, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Bei den rezeptpflichtige Medikamenten sind die Zuzahlungen problemlos absetzbar, soweit Sie die Quittung der Apotheke sowie das Rezept des Arztes aufbewahren.
Quelle: http://schlaues-sparen.de/absetzbarkeit-der-kosten-fur-medikamente/
Beste Grüße
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Antwort von giulia1103 11.12.20066 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Also ich gehe immer in dieselbe Apotheke und lasse mir dann am Jahresende eine Liste der gekauften Medikamente ausdrucken um sie bei der Steuererklärung beizulegen. Welche Medikamente nun anerkannt werden und welche nicht entzieht sich meiner Kenntnis, aber bisher habe ich immer einen nicht unerheblichen Teil angerechnet bekommen. Wahrscheinlich wird bloß die in der Apotheke gekaufte Zahnpasta nicht berücksichtigt werden. ;-)
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Antwort von Gast 12.12.20064 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Aufwendungen für ärztlich verordnete Medikamente die nicht von der Krankenversicherung ersetzt werden sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Berücksichtigt werden jedoch nur Aufwendungen, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen (individueller Prozentsatz der Einkünfte). Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (Hustensaft, Vitamintabletten usw.) werden nicht anerkannt.
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Antwort von gartenaquarium 06.05.20072 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ich muss Edgar Niklaus zustimmen. Letztes Jahr habe ich die zumutbare Eigenbelastung von 2% des Einkommens überschritten und somit auch die Medikamente angerechnet bekommen. Da waren dann Zahnreinigungskosten, Massagen, 2 Brillen für meine Töchter und eine Menge gefahrener Kilometer zu den verschiedensten Ärzten dabei und natürlich auch der Ausdruck meiner Apotheke. Was genau anerkannt wurde weiss ich auch nicht, aber es waren 200 oder 300 €. Praxisgebühren natürlich auch dazuschreiben. Mache das seit Jahren mit dem WISO-Steuerprogramm und bin äusserst zufrieden.
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ja, unter Sonderbelastung / Sonderausgaben. Daher sollte auf jeder Quittung allerdings der Name des Empfängers stehen. Es gibt Apotheken, die deshalb jedesmal fragen: "Mit Namen?"
Bei diesen Kosten geht es nicht nur um Medikamente sondern auch Brillen, Zuzahlungen, Praxisgebühren, Fahrtkosten....Kommentar von NiklausNiklaus 29.04.2007Ich denke das dies nicht richtig ist. Wenn Medikamente in der Steuererklärung Berücksichtigung finden, höchstens in den "Außergewöhnlichen Belastungen " aber dann auch nur, wenn die zumutbare Eigenbelastung über schritten wird.
si