Ich habe gehört das wäre möglich. Ist das richtig?

Also ich gehe immer in dieselbe Apotheke und lasse mir dann am Jahresende eine Liste der gekauften Medikamente ausdrucken um sie bei der Steuererklärung beizulegen. Welche Medikamente nun anerkannt werden und welche nicht entzieht sich meiner Kenntnis, aber bisher habe ich immer einen nicht unerheblichen Teil angerechnet bekommen. Wahrscheinlich wird bloß die in der Apotheke gekaufte Zahnpasta nicht berücksichtigt werden. ;-)
Ich muss Edgar Niklaus zustimmen. Letztes Jahr habe ich die zumutbare Eigenbelastung von 2% des Einkommens überschritten und somit auch die Medikamente angerechnet bekommen. Da waren dann Zahnreinigungskosten, Massagen, 2 Brillen für meine Töchter und eine Menge gefahrener Kilometer zu den verschiedensten Ärzten dabei und natürlich auch der Ausdruck meiner Apotheke. Was genau anerkannt wurde weiss ich auch nicht, aber es waren 200 oder 300 €. Praxisgebühren natürlich auch dazuschreiben. Mache das seit Jahren mit dem WISO-Steuerprogramm und bin äusserst zufrieden.
schurke am 10. November 2007 18:48 si
Aufwendungen für ärztlich verordnete Medikamente die nicht von der Krankenversicherung ersetzt werden sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Berücksichtigt werden jedoch nur Aufwendungen, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen (individueller Prozentsatz der Einkünfte). Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (Hustensaft, Vitamintabletten usw.) werden nicht anerkannt.

Ja, unter Sonderbelastung / Sonderausgaben. Daher sollte auf jeder Quittung allerdings der Name des Empfängers stehen. Es gibt Apotheken, die deshalb jedesmal fragen: "Mit Namen?"
Bei diesen Kosten geht es nicht nur um Medikamente sondern auch Brillen, Zuzahlungen, Praxisgebühren, Fahrtkosten....
Edgar Niklaus am 29. April 2007 16:11 Ich denke das dies nicht richtig ist. Wenn Medikamente in der Steuererklärung Berücksichtigung finden, höchstens in den "Außergewöhnlichen Belastungen " aber dann auch nur, wenn die zumutbare Eigenbelastung über schritten wird.