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Kann man die Ausgaben für Medikamente bei der Steuer absetzen?

gefragt von wicky am 11.12.2006 um 20:37 Uhr

Ich habe gehört das wäre möglich. Ist das richtig?


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Reply


giulia1103
beantwortet von giulia1103 am 11. Dezember 2006 20:44
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Also ich gehe immer in dieselbe Apotheke und lasse mir dann am Jahresende eine Liste der gekauften Medikamente ausdrucken um sie bei der Steuererklärung beizulegen. Welche Medikamente nun anerkannt werden und welche nicht entzieht sich meiner Kenntnis, aber bisher habe ich immer einen nicht unerheblichen Teil angerechnet bekommen. Wahrscheinlich wird bloß die in der Apotheke gekaufte Zahnpasta nicht berücksichtigt werden. ;-)


gartenaquarium
beantwortet von gartenaquarium am 6. Mai 2007 20:27
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Ich muss Edgar Niklaus zustimmen. Letztes Jahr habe ich die zumutbare Eigenbelastung von 2% des Einkommens überschritten und somit auch die Medikamente angerechnet bekommen. Da waren dann Zahnreinigungskosten, Massagen, 2 Brillen für meine Töchter und eine Menge gefahrener Kilometer zu den verschiedensten Ärzten dabei und natürlich auch der Ausdruck meiner Apotheke. Was genau anerkannt wurde weiss ich auch nicht, aber es waren 200 oder 300 €. Praxisgebühren natürlich auch dazuschreiben. Mache das seit Jahren mit dem WISO-Steuerprogramm und bin äusserst zufrieden.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 10. November 2007 18:48

si


anonym
beantwortet von einem Gast am 12. Dezember 2006 19:25
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Aufwendungen für ärztlich verordnete Medikamente die nicht von der Krankenversicherung ersetzt werden sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Berücksichtigt werden jedoch nur Aufwendungen, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen (individueller Prozentsatz der Einkünfte). Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (Hustensaft, Vitamintabletten usw.) werden nicht anerkannt.


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 12. Dezember 2006 13:49
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Ja, unter Sonderbelastung / Sonderausgaben. Daher sollte auf jeder Quittung allerdings der Name des Empfängers stehen. Es gibt Apotheken, die deshalb jedesmal fragen: "Mit Namen?"
Bei diesen Kosten geht es nicht nur um Medikamente sondern auch Brillen, Zuzahlungen, Praxisgebühren, Fahrtkosten....

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 29. April 2007 16:11

Ich denke das dies nicht richtig ist. Wenn Medikamente in der Steuererklärung Berücksichtigung finden, höchstens in den "Außergewöhnlichen Belastungen " aber dann auch nur, wenn die zumutbare Eigenbelastung über schritten wird.




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