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Kann man die Äste vom Nachbarn einfach abschneiden, wenn sie in den eigenen Garten hängen?

gefragt von Oesterreicher am 07.01.2009 um 20:26 Uhr

Ein Bekannte ist mächtig genervt, weil immer vom Nachbarn Äste in ihren Garten hängen und jede Menge Laub bei ihr lassen. Sie würde die Äste am liebsten abschneiden. Darf sie das? Ich sagte ihr, sie soll warten, ich mach mich erst mal kundig. Übrigens verstehen die beiden sich nicht sonderlich gut.


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SweetNothing
beantwortet von SweetNothing am 7. Januar 2009 20:27
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nein das darf man nicht, weils sonst sachbeschädigung ist! man könnte ihn höchstens darum bitten, die äste ab zu schneiden

Kommentar von B7e7544434d3e7db0048c113d59e2de2smallsanne172 am 7. Januar 2009 20:32

Doch, wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen, darf man selber zur Säge greifen.

Kommentar von 741cc2de924daf82fbbc5b2bc3fe3cf1smallEngelkinder am 7. Januar 2009 20:38

Aber eben erst dann und nicht einfach so! Habe auch so einen "lieben" Nachbar und wir haben es eingeklagt weil er uns gedroht hat das wir Zahlen müssen, wenn wis machen...


sanne172
beantwortet von sanne172 am 7. Januar 2009 20:28
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Sie kann ihre Nachbarn auffordern, die Äste zu entfernen. Erst, wenn diese es nicht machen , darf sie es selber tun.


Staggi
beantwortet von Staggi am 7. Januar 2009 20:28
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Ich würde erst nett nachfragen sonst verstehen sie sich am schluss noch schlechter.


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 7. Januar 2009 20:28
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Nein, eigentlich nicht:-)


mbmama
beantwortet von mbmama am 7. Januar 2009 20:28
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Ich mach das. Aber ich versteh mich mit meinen Nachbarn gut.............


anonym
beantwortet von hayopay am 8. Januar 2009 06:15
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Im Nachbarrecht ist es so geregelt: Wenn eine beeinträchtigung der Nutzung des eigenen Grundstückes besteht, kann dem Nachbarn eine annembare Frist gesetzt werden, nach verstreichen dieser können die Äste dann sogar auf dessen Kosten entfernt werden. Der Knackpunkt bei dieser Sache ist aber zu entscheiden, was eine Beeinträchtigung der Nutzung ist. Im Nachbarrecht sind auch die Pflanzabstände der verschiedenen Gehölze und auch Hecken geregelt. Pflanzungen, die älter als 5 Jahre sind, müssen allerdings geduldet werden.

www.nachbarrecht.de

könnte hilfreich sein, jedes Bundesland hat allerdings eigene Gesetze die abweichend sein können.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 8. Januar 2009 06:43

Hatte Bäume an der Grenze , der Nachbar war stur, kein Ast käme weg ! Ich habe ihm beigebracht wie das auch anders geht , siehe oben ! Kein Baum steht mehr da ! Er lachte anfangs, sein Anwalt auch aber nach einer Woche kamen Waldarbeiter mit der Säge !


jazzonepart2
beantwortet von jazzonepart2 am 7. Januar 2009 20:27
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ich würds machen oder das mache ich ! mein grundstück ad mache ich wass ich will !"


konny27
beantwortet von konny27 am 7. Januar 2009 20:28
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Wir machen es einfach


anonym
beantwortet von Keldano123 am 7. Januar 2009 20:28
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denke schon...


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 7. Januar 2009 20:28
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Kannst Du abschneiden...normalerweise müßte dies sogar der Nachbar tun.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 7. Januar 2009 20:28
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Blos nicht! Anmahnen und Frist setzen und dann Anwalt einschalten und dann darf sie erst. Habe den Anwalt gefragt


Isalein
beantwortet von Isalein am 7. Januar 2009 20:29
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soweit ich weis, darf man bäume nur, bist zu einem gewissen grad schneiden, wegen naturschutz und so.. aber frag doch mal da in der gemeinde nach!?


anonym
beantwortet von RexDanny am 7. Januar 2009 20:29
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Theoretisch schon, aber dem Nachbarschaftsfrieden zu liebe würde ich es vorher kurz ankündigen, ob denn der Nachbar etwas dagegen hätte, wenn die überhängenden Äste etwas gekürzt werden. Vielleicht macht er es dann sogar selbst ....

M


Igitta
beantwortet von Igitta am 7. Januar 2009 20:32
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Rechtlich darf sie das machen und erst noch Rechnung für die Arbeit stellen!


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 7. Januar 2009 20:38
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Es gibt die Möglichkeit den Nachbarn unter Verzicht des Ertrages aufzufordern den Bewuchs , auch Bäume zu beseitigen ! Hört sich seltsam an ist aber so ! Da greift auch kein Bestandschutz !


zzzap
beantwortet von zzzap am 7. Januar 2009 21:49
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Laubfall stellt normalerweise keine erhebliche Beeinträchtigung dar.

Diese muss eventuell nachgewiesen werden. Regeln gelten je nach Alter der Bäume, Entfernung zur Grenze und nach örtlichem Recht.

Kommentar von pblaw am 8. Januar 2009 18:50

Bei Laub kommt es darauf an. Lt einem neueren Urteil muss der Nachbar (Eigentümer des Bauns) das Laub entfernen.


horbach
beantwortet von horbach am 8. Januar 2009 14:46
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HI, ich würde vielleicht schriftlich anfragen. Um die Zufahrt zum Grundstück freizuhalten, damit die Äste gleich abtransportiert werden können...Dafür braucht man einen Termin, oder nicht? Höflich aber bestimmt würde ich darauf hinweisen, dass sowohl die Äste als auch das anfallende Laub sehr störend sind. Wie weit sind die Bäume von der Grundstückgrenze entfernt? Mindestabstand hier bei uns sind 3 m. Vielleicht müssen die Bäume sogar ganz entfernt werden.....lg Horbach


anonym
beantwortet von pblaw am 8. Januar 2009 18:51
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Nachbarn ansprechen, dann Schiedsmann anrufen. Wenn kein Ergebnis, Anwalt beauftragen.


flockencano
beantwortet von flockencano am 18. Januar 2009 19:22
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wie ist's ausgegangen? nach durchsicht der antw. bin ich zu keinem ergebnis gekommen. ich schneid bei kl. birnbaum die drüberhängenden äste ab, doch bei 2 großen (nuß u. zwetschke) komm ich nicht dazu. nachbarin ist sehr alt und ich wart nachfolger ab und dann will ich entfernung einfordern (sehr viel laub+schatten>nuß).


mindfreak83
beantwortet von mindfreak83 am 24. Juli 2009 19:24
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als ertes sollte sie den nachbarn drauf hinweisen,dass der sie (also die äste) kürzen soll.am besten ne kurze frist von ner woche,höchstens 2 geben.wenn sich in der zeit nix getan hat,darf deine bekannte die äste,die zu ihr in den garten hängen,abschneiden.


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