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Kann man den zus. Praxisgebühren aus dem Weg gehen, wenn man urlaubsbedingt den Arzt wechselt?

gefragt von Volltreffer am 28.07.2008 um 18:43 Uhr

Ich musste heute zum zweiten Mal die Praxisgebühr zahlen, weil ich nicht den Vertretungsarzt aufsuchen wollte, den mir mein Hausarzt empfohlen hatte! Ist das überhaupt rechtens? Kann ich den Kosten aus dem Weg gehen?


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 28. Juli 2008 18:52
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Wenn Du bei Deinem Hausarzt die Praxisgebühr schon bezahlt hast, brauchst Du beim Vertretungsarzt nicht zu bezahlen, sondern nur die Quittung Deines Arztes vorlegen!


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 28. Juli 2008 18:55
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Das ist nicht korrekt. Sie ist einmal im Vierteljahr fällig. Dein Hausarzt kann dir zwar einen Arzt empfehlen, aber nicht vorschreiben. Bitte kläre das mit deiner Krankenkasse, nicht dass die dir noch zuviel Geld abzocken.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Juli 2008 18:47
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Praxisgebühr ist 1 x im Quartal fällig, es sei denn du konsultierst den Notarzt..

alles andere ist falsch und Abzockerei

Kommentar von Simple_avatar6smallAmeise am 28. Juli 2008 18:50

nein, Notaufnahme kostet auch Gebühr !

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 28. Juli 2008 19:26

schrieb ich doch Ameise.. es sei denn der Notarzt wird konsultiert...

Kommentar von 0d9c12d00efa8d0a3ff5e09b08dc7710smallgrisu05 am 29. Juli 2008 11:20

Der Notarzt kostet keine Gebühr! Höchstens der ärztliche Notdienst.


anonym
beantwortet von DavidPuddy am 28. Juli 2008 18:47
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wieso machst du nicht bei dem hausarztmodell mit. da bekommst du noch ne karte aus papier, die du immer mit der krankenkassenkarte abgibst und dann zahlst du nie. ich hab noch nie die 10 euro zahlen müssen. machen viele krankenkassen. informier dich ma

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 28. Juli 2008 19:07

Das hilft beim Vetreter gar nichts, da die sogenannte "hausarztzentrierte Versorgung" an den einzelnen Hausarzt gebunden ist. Wo anders ist die PG leider fällig, außer man bekommt eine Überweisung zur "Urlaubsvertretung". Wer der Vertreter ist, darf natürlich nicht vorgeschrieben werden.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 29. Juli 2008 11:22
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Wenn Du die Quittung Deines Hausarztes vorzeigst, mußt Du die Gebühr nicht noch einmal bezahlen - außer Du konsultierst den anderen Arzt an einem Wochenende oder Feiertag. Dann werden nochmal 10 € fällig.


missisZahni
beantwortet von missisZahni am 17. März 2009 17:27
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Sobald im gleichen Quartal ein anderer Arzt der selben Fachrichtung aufgesucht wird, wird die Praxisgebühr erneut fällig. (Vertretung:)Es sei denn, es wird die vom Arzt ausgewiesene Vertretung aufgesucht. Diesem reicht die Quittung aus. Auch bei Notfällen am Wochenende oder außerhalb der Sprechzeiten (Mittw. nachm.) wird eine erneute Gebühr fällig.

siehe auch: http://www.kvhb.de/patienten/praxisgebuehr.php


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