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Kann man den Unterhalt auch bar zahlen?

gefragt von Delphin am 03.03.2008 um 13:54 Uhr

Mein Sohn u.seine Freundin,beide fast 23,haben einen 2jährigen Sohn.Sie wollen sich aber trennen.Mein Sohn würde den Unterhalt lieber in bar zahlen.Sie würde dafür auch unterschreiben.Oder muß man auf ein Konto überweisen?

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geld x 22.562 kinder x 17.884 erziehung x 3.281 unterhalt x 2.064

fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 3. März 2008 13:55
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Kann er machen wie er will.... ABer unbedingt quittieren lassen!


Lamai
beantwortet von Lamai am 3. März 2008 13:56
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Worin liegt denn der Vorteil, den Unterhalt in Bar zu zahlen? Das können sie regeln wie sie wollen wenn beide einverstanden sind.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 3. März 2008 13:56
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Warum nicht, aber nur gegen einen schriftlichen Nachweis. Das ist für beide Seiten als Absicherung zu sehen.


silviastark
beantwortet von silviastark am 3. März 2008 13:58
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Hat mein Bruder bei seiner Exfreundin auch gemacht.Er hat es sich dann jedesmal von ihr schriftlich bestätigen lassen.Er hat es aber vorher beim zuständigen Amt gemeldet.(Sicherheitshalber.)

Kommentar von Delphin am 6. März 2008 21:53

Bei welchem Amt?Meinst Du vielleicht das Jugendamt?Sollte mein Sohn da vielleicht mal vor sprechen?


comarel
beantwortet von comarel am 3. März 2008 14:42
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Mit Quittung ist das doch kein Problem!


Marvello
beantwortet von Marvello am 3. März 2008 14:25
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Am sichersten sind Belege/Kontoauszüge von der Bank. Es kann dann niemand kommen, und sagen: ...hallo, da und da haste nich bezahlt. Doch, hab ich: hier Auszug von - bis. Noch Fragen...?


bravo
beantwortet von bravo am 3. März 2008 14:21
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Bei mir wollte das Jugendamt das ich es zum Jugendamt überweise und die hatten es an der Kindesmutter überwiesen.Mir war es egal Hauptsache ich hatte ein Beleg.


kristin0207
beantwortet von kristin0207 am 7. Juni 2008 23:53
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Ja klar, es ist egal wie der Unterhalt erbracht wird (kann auch z.Bsp. in Form von Kleidung im Wert des Unterhalts oder sonst was geschehen)!

Würde es aber auf alle Fälle jedes mal unterschreiben lassen, was er gezahlt hat und so.


anonym
beantwortet von Aschera am 18. März 2008 12:04
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Den Unterhalt kann er gerne bar bezahlen,mein Exmann und ich haben das über Jahre so gemacht,allerdings immer gegen Quittung,so das beide einen Beleg darüber haben und es nachweisen können.


curafe
beantwortet von curafe am 3. März 2008 14:06
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warum will er den unterhlt bar zahlen??

Kommentar von support am 3. März 2008 15:30

Liebe/r curafe,

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