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Kann man den Tag Sonderurlaub für den Tod eines Angehörigen auch im Urlaub geltend machen?

gefragt von Schlafmuetze333 am 22.05.2008 um 10:43 Uhr

Ein Kollege war im Urlaub, als ein naher Angehöriger verstarb. Wie ist das denn in diesem Fall mit dem Tag Sonderurlaub? Muss der gewährt werden?


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Reply


anonym
beantwortet von benutzer27 am 22. Mai 2008 10:45
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Den Tag Sonderurlaub muss er beantragen und er muss nicht auf den Tag des Ereignisses fallen. Damit kann er ihn auch nach seinem Urlaub oder später nehmen.

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 22. Mai 2008 10:47

so ist es

Kommentar von C3e82c81807a583b1fdef3bf755264bdsmallsteffiffm am 22. Mai 2008 10:49

Ja, denn dieser Sonderurlaub ist kein Erholungsurlaub - bei Gott nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Mai 2008 10:49

''Damit kann er ihn auch nach seinem Urlaub oder später nehmen.''

Das ist in der Regel eben nicht Sinn solcher Freistellungen. Die sind ja sozusagen ''zweckgebunden''.

Kommentar von benutzer27 am 22. Mai 2008 10:56

lol, dann beantragst du also Sonderurlaub wegen eines Sterbefalles schon im voraus? Es ist kein spassiges Thema, aber Urlaub muss in 99% aller Firmen vorab beantragt werden. Damit kann Sonderurlaub wegen eines Sterbefalles nicht auf den Tag des Todesfalles beantragt werden. Das der Sonderurlaub trotzdem zeitnah zu beantragen ist, habe ich nicht abgestritten. Aber er muss definitiv nicht sofort und während des normalen Urlaubes genommen werden. Wenn du während deines Urlaubes krank wirst, dann hast du auch Anspruch auf eine spätere Zeit, wo der Erholungsurlaub genommen wird. Das gleiche könnte man mit dem Sonderurlaub machen, aber das ist verwaltungstechnisch erhöhter Aufwand, weswegen nahezu alle Firmen keinen Bezug zum Ereignis verlangen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Mai 2008 11:08

Ich finde das Thema auch nicht lustig.

Ich hab auch nicht geschrieben, dass man die Freistellung vorher beantragen kann/soll, aber zumindest im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis und nicht irgendwann ''später'' (<- wobei ich da an Wochen oder Monate nach dem Ereignis dachte).


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Mai 2008 10:49
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Sonderurlaub wegen dem Tod eines nahen Angehörigen muss gewährt werden, wenn es sich um Geschwistern, Eltern oder eigene Kinder/Enkel handelt. Ansonstenhat man darauf keinen anspruch. Es wäre im Ermessen und Kullanz des Arbeitgebers.


anonym
beantwortet von fairlane am 22. Mai 2008 10:50
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Grundlage ist der Arbeitsvertrag. Rechtliche Anwendung findet BGB §616. Allgemein kann gesagt werden, das es sich um einen engen Verwandten handeln muß: Eltern, Kind, (Ehe)Frau.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Mai 2008 10:52

DH!


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Mai 2008 10:45
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Kommt drauf an, was dazu wörtlich vertraglich geregelt ist.


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