Wenn das Mietshaus einen neuen Käufer hat und man vom vorigen Hauseigentümer angeschrieben wird, mit der Bitte ein Formular zu unterschreiben, dass die Barkaution an den neuen Eigentümer übermittelt wird. Außerdem wäre auch noch wichtig, ob man, obwohl lt. Mietvertrag 3 Monatsmieten als Kaution vereinbart und auch hinterlegt wurden, 1 Monatsmiete zurückfordern kann.

Der Vermieter kann drei Monatsmieten Kaution verlangen. Die Kaution wird so angelegt, dass diese mit der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters jederzeit herausgegeben werden kann. Daher reicht es völlig aus, wenn der Vermieter die Kaution auf einem Sparbuch mit ebenfalls gesetzlicher Kündigungsfrist anlegt. Längerfristige und von daher besser verzinsliche Anlagen können nicht verlangt werden.
Die Antwort von firstguardian ist richtig. Der VM ist nicht verpflichtet eine Kaution anders anzulegen als zum üblichen Zinssatz für Sparbücher. Würde er das machen, so hätte er auch längere Kündigungsfristen. Das bedeutet, dass er evtl. die Kaution überhaupt nicht auszahlen könnte wenn ein Mieter auszieht, sondern erst wenn die Bank das Buch frei gibt.

Korrektur/Ergänzung: als mieter stehen dir lediglich die zinsen zu, die es für ein gesetzliches sparbuch gibt, wie hoch diese sind, richtet sich nach der zinspolitik der ezb

§ 551 BGB, Absatz 3 wird Deine Frage beantworten.
der zinssatz bewegte sich von 1997 2 % und steht heute bei 0,5 %.
Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution für mindestens 3% anzulegen........
firstguardian am 15. Oktober 2009 20:01 Nein! Es reicht die Anlage auf einem Sparbuch mit gesetlicher Kündigungsfrist, und die Verzinsung dafür liegt z.Z. deutlich unter 3 Prozent!Eine solche 3 Prozentmindestzinsregelung wird vielleicht irgendwann noch mal erfunden!
Chianti am 15. Oktober 2009 20:09 wer hat dir denn diesen 3%-Floh ins Ohr gesetzt? Schnell raus damit, aber subito!!
aschaub am 16. Oktober 2009 22:41 3% auf´s Sparbuch gab es vielleicht vor 30 oder 40 Jahren einmal. Aber zu mehr als Sparbuch ist der Vermieter nicht verpflichtet

Fragen kann man. Aber er wird es nicht machen. Ertragreicher bedeutet meistens auch risikoreicher. Was, wenn er damit Verlust macht? Willst Du das Risiko tragen? Normalerweise wird ein Sparbuch angelegt und die Kaution bringt die normalen Zinsen.

Allerdings kann man das!
firstguardian am 15. Oktober 2009 19:59 Nur muß der Vermieter dieser Forderung nicht nachkommen!
fragen kostet nix... die kaution kommt doch meistens auf ein bankkonto und läzft mit zinsen