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Kann man den neuen Vermieter bitten, die Kaution ertragreicher anzulegen?

gefragt von Oliverus am 15.10.2009 um 19:50 Uhr

Wenn das Mietshaus einen neuen Käufer hat und man vom vorigen Hauseigentümer angeschrieben wird, mit der Bitte ein Formular zu unterschreiben, dass die Barkaution an den neuen Eigentümer übermittelt wird. Außerdem wäre auch noch wichtig, ob man, obwohl lt. Mietvertrag 3 Monatsmieten als Kaution vereinbart und auch hinterlegt wurden, 1 Monatsmiete zurückfordern kann.

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Mietrecht x 3.860 Mietkaution x 148

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Oktober 2009 19:59
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Der Vermieter kann drei Monatsmieten Kaution verlangen. Die Kaution wird so angelegt, dass diese mit der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters jederzeit herausgegeben werden kann. Daher reicht es völlig aus, wenn der Vermieter die Kaution auf einem Sparbuch mit ebenfalls gesetzlicher Kündigungsfrist anlegt. Längerfristige und von daher besser verzinsliche Anlagen können nicht verlangt werden.


anonym
beantwortet von Padri am 20. Oktober 2009 16:53
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Die Antwort von firstguardian ist richtig. Der VM ist nicht verpflichtet eine Kaution anders anzulegen als zum üblichen Zinssatz für Sparbücher. Würde er das machen, so hätte er auch längere Kündigungsfristen. Das bedeutet, dass er evtl. die Kaution überhaupt nicht auszahlen könnte wenn ein Mieter auszieht, sondern erst wenn die Bank das Buch frei gibt.


Chianti
beantwortet von Chianti am 15. Oktober 2009 20:02
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Korrektur/Ergänzung: als mieter stehen dir lediglich die zinsen zu, die es für ein gesetzliches sparbuch gibt, wie hoch diese sind, richtet sich nach der zinspolitik der ezb


Chianti
beantwortet von Chianti am 15. Oktober 2009 19:58
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  1. die kaution ist kein rechtsanspruch des vermieters perse, sondern richtet sich nach den bestimmungen im mietvertrag
  2. der vermieter muss das geld SICHER anlegen, was mit einrichtung eines mietkautionskontos geschehen sein dürfte.
  3. wie hoch die zinsen dafür sind, richtet sich nach der EZB
  4. es gibt keinen anspruch auf eine mindestverzinsung, wie hier fälschlicherweise beschrieben wurde

anonym
beantwortet von microman am 15. Oktober 2009 19:56
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§ 551 BGB, Absatz 3 wird Deine Frage beantworten.

Kommentar von parisien am 16. Oktober 2009 07:02

der zinssatz bewegte sich von 1997 2 % und steht heute bei 0,5 %.


Hummel1979
beantwortet von Hummel1979 am 15. Oktober 2009 19:53
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Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution für mindestens 3% anzulegen........

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Oktober 2009 20:01

Nein! Es reicht die Anlage auf einem Sparbuch mit gesetlicher Kündigungsfrist, und die Verzinsung dafür liegt z.Z. deutlich unter 3 Prozent!Eine solche 3 Prozentmindestzinsregelung wird vielleicht irgendwann noch mal erfunden!

Kommentar von 68783464ab552fae39e69b6a2ca3c0bfsmallChianti am 15. Oktober 2009 20:09

wer hat dir denn diesen 3%-Floh ins Ohr gesetzt? Schnell raus damit, aber subito!!

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 16. Oktober 2009 22:41

3% auf´s Sparbuch gab es vielleicht vor 30 oder 40 Jahren einmal. Aber zu mehr als Sparbuch ist der Vermieter nicht verpflichtet


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 15. Oktober 2009 19:53
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Fragen kann man. Aber er wird es nicht machen. Ertragreicher bedeutet meistens auch risikoreicher. Was, wenn er damit Verlust macht? Willst Du das Risiko tragen? Normalerweise wird ein Sparbuch angelegt und die Kaution bringt die normalen Zinsen.


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 15. Oktober 2009 19:52
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Allerdings kann man das!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Oktober 2009 19:59

Nur muß der Vermieter dieser Forderung nicht nachkommen!


ljubavi
beantwortet von ljubavi am 15. Oktober 2009 19:51
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fragen kostet nix... die kaution kommt doch meistens auf ein bankkonto und läzft mit zinsen


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