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Kann man den Markennamen "Kunst der Gelassenheit" schützen lassen?

gefragt von klaus123 am 26.11.2007 um 8:34 Uhr

Eine Freundin macht sich selbständig und überlegt, ihr Wellnesstudio "Kunst der Gelassenheit" zu nennen und möchte den Namen schützen lassen. Geht das überhaupt, der Name ist ja ziemlich lang?


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Reply


anonym
beantwortet von justefix am 26. November 2007 08:44
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Man kann es versuchen, allerdings glaube ich nicht, dass das Deutsche Patent- und Markenamt den Schutz einträgt, da hierfür ein Freihaltebedürfnis bestehen dürfte, da es sich um eine allgemeine Redewendung handelt. Ich würde daher beim DPMA in München oder Jena vorher nachfragen, ob es Sinn macht, bevor man 300 € für den Markenantrag riskiert.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 26. November 2007 09:12
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Da musst du beim Markenpatentamt nachfragen. Persönlich glaube ich ich nicht, da die Aussage ein gängige Ausage ist.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 27. November 2007 19:26
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"Kunst der Gelassenheit"? Mmh, mal überlegen. Besitzt Unterscheidungskraft, ist keine reine Waren- oder Dienstleistungsbezeichnung des allgemeinen Sprachgebrauchs, täuscht nicht, verstößt nicht gegen die guten Sitten... Ich würde sagen, man kann es als Marke für ein Wellnesstudio eintragen lassen. Man sollte aber justefix' Rat folgen und es mit dem DPMA vorab besprechen.




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