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kann man den Familiennamen des Exmannes an das Baby eines anderen Mannes weitergeben?

gefragt von adrianalavinia am 12.07.2009 um 21:51 Uhr

Die Exfrau meines Mannes hat den Familiennamen behalten, sie hat wieder geheiratet, trotzdem den Namen behalten und ist jetzt wieder von einem anderen schwanger und möchte den Namen behalten und auch das Baby soll auch den Nachnamen meines Mannes bekommen. Dies ist uns überhaupt nicht recht, da wir selber einen Baby bekommen. Mein Mann hat mit dem Baby seiner Ex also überhaupt nicht zu tun, soll aber seinen Namen hergeben! Können wir sie irgendwie zwingen evtl. ihren Mädchennamen anzunehmen oder das der Erzeuger seinen Namen an das Baby weitergibt? Ich hoffe meine Frage wird richtig verstanden, wir haben nichts gegen das Baby, nur fühlen wir uns etwas verappelt.

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Namen x 2.162 Scheidung x 1.277 Gerichtsurteil x 27

Schlo1973
beantwortet von Schlo1973 am 12. Juli 2009 21:54
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Ich kann Sie da verstehen, das wäre mir an Ihrer Stelle auch nicht recht.

Würde da mal beim Standesamt nachfragen wie die Regelung da ist.

Kommentar von adrianalavinia am 13. Juli 2009 14:40

Danke für Dein Verständnis.


anonym
beantwortet von Simone01 am 12. Juli 2009 21:55
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Nein, da könnt ihr nichts gegen machen. Da sie nicht verheiratet ist, hat das Baby oft den Namen der Mutter. Aber wahrscheinlich hat der Vater des Kindes etwas dagegen, dass sein Kind den Namen von dem Ex annimmt und wird dem Kind seinen Namen geben.

Kommentar von adrianalavinia am 13. Juli 2009 14:40

sie ist noch verheiratet mit dem zweiten Mann hatte aber seinen Namen nicht angenommen. Der Vater, wieder ein anderer,des ungeboren Kindes möchte nicht mehr mit ihr zusammen sein. (Etwas kompliziert!)


Tatzenrufer
beantwortet von Tatzenrufer am 12. Juli 2009 21:52
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Meine Güte, es ist nur ein Name. Wo ist das Problem? Sollen sich alle Meiers und Müllers etwa wegen den selben Namen in die Haare kriegen?


monja1995
beantwortet von monja1995 am 12. Juli 2009 21:55
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Das Baby bekommt den Namen, den die Mutter trägt und wenn sie will, dann den Namen des Vaters.
Bei österreichischen Staatsbürgerinnen war es bis vor ein paar Jahren noch so, wenn sie ein uneheliches Kind bekamen, sie selber aber den Namen des Exmannes trugen, das Kind automatisch den Mädchennamen der Mutter bekam. Ob das heute auch noch so ist, weiß ich allerdings nicht

Kommentar von B4dd20be3503b4d3c11e4a553a5e701dsmallkataha am 12. Juli 2009 22:04

Ja, das war so, man konnte auch den Namen des Kindesvaters nehmen.

Vor 10 Jahren zumindest war es dann anders, da ging Mädchenname oder aktueller Name. Weiß aber auch nicht, ob die Regelung noch so ist.


Diana77
beantwortet von Diana77 am 12. Juli 2009 21:54
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ich verstehe ehrlich gesagt Dein Problem nicht! Den Namen Deines Mannes, gibt es mit Sicherheit nicht nur einmal in dieser Welt. Es gibt weitaus größere Probleme als sowas! Es ist nur ein Nachname! Das ganze ist doch mal wieder, wie so oft nur Machtkämpferei!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 12. Juli 2009 21:58

DH - Klasse Antwort

Kommentar von adrianalavinia am 13. Juli 2009 10:53

erst mal danke für Deine Antwort, kann schon verstehen, dass das etwas engstirnig klingt, aber meine Vorgängerin hat schon so viele negative Dinge gebracht worüber sich auch andere sehr aufregen, dass wir einfach nicht mit ihr in Verbindung gebracht werden möchten. Vielleicht sollte man noch wissen, dass unser Name ausländisch und hier selten ist!!


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 12. Juli 2009 21:53
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das kratzt an der Familienehre. Ich würde alles tun um das zu verhindern

Kommentar von Fbed3c51084fd08379dfe6d02531978bsmallHAWAIIFIVE17 am 12. Juli 2009 21:55

oh ja, aber ganz schnell, bevor das baby tatsächlich diesen namen bekommt! das wäre ja ein riiieeesen unheil!


anonym
beantwortet von missfix am 12. Juli 2009 21:53
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Ist das nicht ein wenig kleinkariert?

Kommentar von adrianalavinia am 13. Juli 2009 11:01

vielleicht schon, aber es tut mir halt weh ich bin doch jetzt da und trage mit stolz seinen Namen. Vielleicht hat sich auch einfach einiges an Frust und Ärger angesammelt (durch ihre Aktionen) dass ich viel zu empfindlich reagiere. Hoffe Du kannst es zumindest etwas vestehen. Danke!


Maryline
beantwortet von Maryline am 12. Juli 2009 22:00
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Ich kann sehr gut euren Unmut über die anstehende Entscheidung der Exfrau deines Mannes verstehen und finde sich schlichtweg geschmacklos und diffamierend! Dennoch, das Namensrecht lautet in diesem Falle folgendermaßen:

"Beide Eheleute behalten ihren Namen, müssen aber spätestens nach der Geburt eines Kindes den so genannten Familiennamen festlegen - also jenen Nachnamen, den alle gemeinsamen Kinder tragen: Eva Stock und Adam Sauer sind die Eltern von Kain und Abel Stock. Oder: Eva Stock und Adam Sauer sind die Eltern von Kain und Abel Sauer. Ein Doppelname, gebildet aus dem Namen der Mutter und dem Namen des Vaters, ist nicht möglich: Eva Stock und Adam Sauer können ihre Kinder nicht Kain und Abel Stock-Sauer nennen."

Kommentar von B4dd20be3503b4d3c11e4a553a5e701dsmallkataha am 12. Juli 2009 22:05

Entschuldigung, was ist daran diffamierend?

Kommentar von 4526071f4be6cd286cc58f60e5b862b7smallMaryline am 12. Juli 2009 22:08

Den Begriff habe ich bewusst verwendet im Sinne von Verletzung des Ehrgefühls der neuen Ehefrau gegenüber.

Kommentar von B4dd20be3503b4d3c11e4a553a5e701dsmallkataha am 13. Juli 2009 20:59

Bei uns hat Diffamierung etwas mit Verleumdung zu tun, ich nehme einmal an, der Begriff ist bei Euch eher so besetzt wie bei uns Demütigung. Sorry


anonym
beantwortet von 50happy am 12. Juli 2009 21:55
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das darf sie tun und ich fürchte, ihr könnt gar nichts machen.


catweazle01
beantwortet von catweazle01 am 13. Juli 2009 00:03
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nein, das hätte er sich schon bei der Heirat überlegen müssen. Denn das Namensrecht sagt eindeutig, dass der angenommene Name auf immer ihrer bleiben kann. Das bedeutet sogar, dass diese Frau, wenn sie ihren neuen Mann heiraten will und der seinen Namen nicht behalten will, auch diesen Namen annehmen kann. Dann heißen sie alle wie Dein Mann! Dagegen kann man rein gar nichts tun.


kataha
beantwortet von kataha am 12. Juli 2009 22:01
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Die gesetzliche Lage bei Euch kenne ich nicht, aber warum der Aufstand? Warum soll sie nicht ihren Namen behalten, und warum soll das Kind nicht den gleichen Namen tragen, wenn doch eh klar ist, wer der Vater ist?

Dein Mann muss gar nichts hergeben, es wird ihm auch nichts weggenommen. Und Dir und Eurem Kind schon gar nicht. Es geht nur um den Namen, und nicht um Erbfolgen oder sonstwas, nachdem ja eh klar ist, dass das Kind nicht mit ihm verwandt ist.

Wenn er nicht wollte, dass seine Ex seinen Namen weiterhin trägt und an eventuelle Kinder weitergibt, hätte er sich das bei der Scheidung regeln müssen.

Tut mir leid, ich verstehe wirklich nicht, warum ihr Euch darüber aufregt und veräppelt fühlt!

Kommentar von adrianalavinia am 13. Juli 2009 11:06

vielleicht solltest Du die Vorgeschichten kennen, aber ich möchte keine schmutzige Wäsche wasche. Danke für Deine Hilfe.

Kommentar von B4dd20be3503b4d3c11e4a553a5e701dsmallkataha am 13. Juli 2009 20:56

Egal, wie die Vorgeschichte auch ist, das mit dem Namen ist nun mal so, und dass sie ihren Namen an das Kind weitergeben wird, wird in der Geschichte das geringste Problem sein.

Ganz egal, was war oder ist: wenn Ihr Euch ständig reizen lasst von dieser mutmaßlichen Bestie in Menschengestalt, dann gebt Ihr ihr anscheinend das, was sie will - und tragt selber dazu bei, Eure Lebensqualität zu verringern.

Gegen Dinge wie diese Namenssache kann man nichts tun, es bringt also auch nichts, Energie mit Ärger zu verschwenden!


auchmama
beantwortet von auchmama am 12. Juli 2009 21:54
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Die Ex-Frau hat doch nun mal den Namen ihres Ex-Mannes - wo ist denn nun das Problem?


hajottka
beantwortet von hajottka am 12. Juli 2009 21:54
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Tausende heissen Schmitz und wünschen sich Meier zu heissen! Wo ist also Euer Problem????


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