
Eine Grundstückswert kann man überhaupt nicht selbst festlegen, auch nicht im Testament!
Du kannst doch nicht für ein einen anderen Wert angeben, als er in Wahrheit enspricht.
´Tschuldigung, aber ich habe das Wort "Grundstück" nach ein vergessen.
nein, dabei wäre ein gutachter erforderlich, aber wozu denn, es wird doch der Höhe nach nicht aufgerechnet.

Google mal nach der Bodenrichtwertkarte für deine Gemeinde, dann hast du eine Ahnung, was das geerbte Grundstück wert ist

Nein, kann man nicht. Man muss offizielle Werte annehmen, damit es dem Steuerrecht standhält. Man kann aber das Erbe unterschiedlich aufteilen (1 Kind das Haus, anderes Kind ein Grundstück...), dann erfolgen Ausgleiche nur über den Pflichtteilsanspruch.
DH