
Es hat gerade in den letzten Tagen ein Urteil gegeben, nach dem die Eigentümergemeinschaft einen Eigentümer, der sich hartnäckig weigert, das Wohngeld zu zahlen, gerichtlich zum Verkauf seiner Wohnung zwingen kann.
Wenn er das Wohngeld nicht zahlt, dann müssen ja alle anderen Eigentümer für ihn mitzahlen und dagegen können sie sich wehren.
Hallo Goldbaer1970,
dasc kannst du mit Sicherheit nicht, denn schließlich ist es sein Eigentum! Wie willst du ihn enteignen???
Derjenige, der Anspruch auf das Wohngeld hat, also wohl die Eigentümergemeinschaft, kann freilich einen Titel gegen den Schuldner erwirken. Und nur wenn im Rahmen einer Pfändung die ETW liquidiert, also wohl versteigert würde, hast du den Hauch einer Chance, diesen Eigentümer aus der Gemeinschaft zu bekommen.
Also versuch mit ihm zu leben, denn los wirst du ihn kaum!
Mit freundlichen Grüßen
Larmid
unsere eigentümergemeinschaft hat beschlossen, dass nach 2 maligem nichtzahlen des wohngeldes automatisch die summe für das ganze jahr fällig wird und seine wohnung dann gepfändet wird.

Es ist sehr wohl möglich, den Eigentümer einer ETW zu enteignen, wenn er seinen Pflichten der Gemeinschaft gegenüber nicht nachkommt. Denn es ist der Eigentümergemeinschaft nicht zuzumuten, dass sie dauerhaft die Kosten für ihn übernimmt.
Das Verfahren ist ziemlich langwierig und verursacht ebenfalls weitere Kosten, auf denen die Gemeinschaft dann meistens sitzenbleibt, denn solche Spezies sind in der Regel zahlungsunfähig. Aber es ist in einem solchen Fall wohl besser, die zusätzlichen Kosten auch noch zu investieren als andauernd einen solchen "Nassauer" mit durchzuschleppen...
Das Wohngeld dürfte er wohl kaum in der Grössenordnung schuldig sein, die es einem Gericht erlauben könnte, ihn zum Verkauf seiner ETW zu zwingen. Das kann man auch anders lösen (Ratenzahlungen, weitere Kreditaufnahme pp). Da ist das Gericht auch an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit gebunden.
das ist das Problem des Eigentümers! Hat er kein Geld muß er es sich leihen und wenn er keines bekommt muß er eben die Wohnung verkaufen
Du sagst es er ist ein Eigentümer . Wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt muss du in betreibe für das Wohngeld.