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Kann man den Eigentümer aus seiner ETW rausklagen, wenn er Wohngeld nicht zahlt?

gefragt von Goldbaer1970 am 23.03.2007 um 18:30 Uhr
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Recht x 35.004 Gericht x 870 Wohngeld x 698 Eigentumswohnung x 215 Klage x 128

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 23. März 2007 19:37
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Es hat gerade in den letzten Tagen ein Urteil gegeben, nach dem die Eigentümergemeinschaft einen Eigentümer, der sich hartnäckig weigert, das Wohngeld zu zahlen, gerichtlich zum Verkauf seiner Wohnung zwingen kann.

Wenn er das Wohngeld nicht zahlt, dann müssen ja alle anderen Eigentümer für ihn mitzahlen und dagegen können sie sich wehren.


anonym
beantwortet von Larmid am 23. März 2007 18:45
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Hallo Goldbaer1970,
dasc kannst du mit Sicherheit nicht, denn schließlich ist es sein Eigentum! Wie willst du ihn enteignen???
Derjenige, der Anspruch auf das Wohngeld hat, also wohl die Eigentümergemeinschaft, kann freilich einen Titel gegen den Schuldner erwirken. Und nur wenn im Rahmen einer Pfändung die ETW liquidiert, also wohl versteigert würde, hast du den Hauch einer Chance, diesen Eigentümer aus der Gemeinschaft zu bekommen.
Also versuch mit ihm zu leben, denn los wirst du ihn kaum! Mit freundlichen Grüßen
Larmid


Hamburgerin
beantwortet von Hamburgerin am 4. Januar 2009 10:37
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unsere eigentümergemeinschaft hat beschlossen, dass nach 2 maligem nichtzahlen des wohngeldes automatisch die summe für das ganze jahr fällig wird und seine wohnung dann gepfändet wird.


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 24. März 2007 13:41
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Es ist sehr wohl möglich, den Eigentümer einer ETW zu enteignen, wenn er seinen Pflichten der Gemeinschaft gegenüber nicht nachkommt. Denn es ist der Eigentümergemeinschaft nicht zuzumuten, dass sie dauerhaft die Kosten für ihn übernimmt.

Das Verfahren ist ziemlich langwierig und verursacht ebenfalls weitere Kosten, auf denen die Gemeinschaft dann meistens sitzenbleibt, denn solche Spezies sind in der Regel zahlungsunfähig. Aber es ist in einem solchen Fall wohl besser, die zusätzlichen Kosten auch noch zu investieren als andauernd einen solchen "Nassauer" mit durchzuschleppen...


anonym
beantwortet von Rolfe am 23. März 2007 19:51
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Das Wohngeld dürfte er wohl kaum in der Grössenordnung schuldig sein, die es einem Gericht erlauben könnte, ihn zum Verkauf seiner ETW zu zwingen. Das kann man auch anders lösen (Ratenzahlungen, weitere Kreditaufnahme pp). Da ist das Gericht auch an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit gebunden.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. März 2007 21:11

das ist das Problem des Eigentümers! Hat er kein Geld muß er es sich leihen und wenn er keines bekommt muß er eben die Wohnung verkaufen


anonym
beantwortet von PM123 am 23. März 2007 19:19
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Du sagst es er ist ein Eigentümer . Wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt muss du in betreibe für das Wohngeld.


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