Postman am 09.06.2007 um 17:18 Uhr
Ein Bekannter von mir hat sich beim Bäcker ein Kirschplunder gekauft.Als er es genüßlich verspeisen wollte biß er auf einen Kirschkern und hat sich dabei seine Blombe ausgebissen. Nun möchte er den Bäcker die Zahnarztrechnung präsentieren.Kann er das, welche rechte hat er? Weiß jemand Rat? Bevor er zum Rechtsanwalt rennt und erfolglos dasteht?

Nicht den Bäcker verklagen !
Er soll den Baum suchen, der diese unverschämte Kirsche mit Kern ausgebrütet hat und den dazugehörigen Obstbauern verklagen !
Satire-Mode OFF

er wird bei einem rechtsanwalt m.e. nach nur geld los , aber keinen erfolg haben. denn a) wer sich wissentlich in gefahr begibt (kirschen haben nun mal kerne. auch wenn sie entkernt sind, ist es allgemeines lebensrisiko trotzdem einen zu finden!) b) es hätte ja auch einen gesunden zahn treffen können und nix wäre passiert. c) somit mußt du einwandfrei beweisen können das kern und krone eine wonnige symbiose eingegangen sind. ich glaube in c) liegt der größte spaß! da du ja seither nichts mehr gegessen hast ;-)

Klar kann er das, nur wird er keinen Erfolg haben, sondern höchstens Geld los werden. Was soll das denn? Sind die Gerichte nicht so schon genug überlastet, um sich auch noch mit solchen Mätzchen beschäftigen zu müssen? Das wäre ja genau so, als wenn Du beim Pinkeln daneben triffst und dann eine Klage anstrengst, das Urinal wäre an der verkehrten Stelle......
Er soll zum Zahnarzt, die Kosten zahlt doch die Krankenkasse. Also, wozu Klage? Sachen gibt´s........
Kopf schüttel
Wahrscheinlich hat er zu viele US-Serien gesehen ;-)
Selbst bei ordentlicher Verarbeitung kann sich immer mal ein Kirschkern verstecken. Ißt man etwas mit Kirschen, weiß ich das auch vorher und esse eh vorsichtig. Ist halt ärgerlich, und dennoch PECH! Sollte sich vom ersparten Geld, daß er NICHT dem Anwalt schenkt, lieber einen Apfelkuchen kaufen!

Ich würde eher den Zahnarzt verklagen!
Doch im ernst: das Leben birgt ein gewisses Risiko!
Superantwort. DH