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Kann man den Ausdruck zur Lohnsteuer, den man vom AG bekommt nochmal ausdrucken lassen???

gefragt von Chilli0107 am 27.07.2009 um 8:21 Uhr

Hallo zusammen,

dummerweise habe ich den Ausdruck zur Lohnsteuer den man vom Arbeitgeber bekommt für 2008 aus Versehen mit zum Altpapier gelegt. Weiß jemand ob mir der Arbeitgeber diesen nochmal ausdrucken kann, oder behält der AG sowieso eine Kopie davon ? Habe überhaupt keine Ahnung wie sowas läuft... Könnt ihr mir da helfen ???

Besten Dank und Viele Grüße


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anonym
beantwortet von alphonso am 27. Juli 2009 08:24
1x
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Ja, das ist für´s Lohnbüro kein Problem.


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 27. Juli 2009 08:25
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Sicher können sie das. :)

Kommentar von Chilli0107 am 27. Juli 2009 08:50

Vielen Dank ! Dann will ich mir den "Wisch" doch direkt mal abholen... Geht ja schließlich um bares Geld hier ;-)


rolandratz
beantwortet von rolandratz am 4. August 2009 23:40
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Ich erstelle von "allen" relevanten Papieren eine pdf-Datei, die ich entsprechend ablege. Die ausgefüllte Lohnsteuer/Einkommenssteuerunterlagen lasse ich ebenfalls - vor Ausdruck - in pdf umwandeln. Den Lohnsteuer-Ausdruck müsste Dir das Personalbüro jederzeit als Kopie ausstellen können.

Kommentar von Chilli0107 am 2. September 2009 14:09

Vielen dank euch allen, leider renn ' ich hier auf der Arbeit jetzt schon 4-5 wochen da hinterher... ganz schlimm, wenn man einmal was von denen will...Pffffffffffffff


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