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...kann man das so formulieren?

gefragt von kuemmelkuemmel am 23.01.2008 um 17:12 Uhr

kann man das so formulieren,: "... vor mir liegt der Einberufungsbescheid per 1.04.08." - Habe das aus einer Mustervorlage und bin mir nicht sicher ob das echtes Deutsch ist

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sprache x 10.570 deutsche x 205 schwere x 8

DrLove
beantwortet von DrLove am 23. Januar 2008 17:17
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..aus dem mir vorliegendem einberufungsbescheid vom... geht hervor, dass.... klingt besser

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 23. Januar 2008 17:24

Einberufungsbescheid vom 01.04.2008 am 23. Januar 2008 gibt's nicht.

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 23. Januar 2008 17:29

hab ich das behauptet?
für dich dann eben ganz explizit:
aus dem mir vorliegendem einberufungsbefehl vom ....., geht hervor, dass ich zum 01.04.08 meinen wehrdienst antreten soll.
diesen möchte ich aus moralischen gründen nicht antreten!

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 23. Januar 2008 17:39

Siehe meine Antwort 17:17.

Aus Simon Dülpers' Frage geht nicht hervor, dass er sein Grundrecht gemäss Art. 4 Abs. 3 GG wahrnehmen will. Vielleicht will er den Dienst später antreten?

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 23. Januar 2008 17:40

sag mal, hast du so viel spass am erbsenzählen?


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 23. Januar 2008 19:12
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Ich finde, am besten und persönlichsten klingt: "Laut Ihrem Einberufungsbescheid zum 01. April 2008...", da ja die Tätigkeit der Einberufung zum 01.04.2008 gemeint ist.


tradaix
beantwortet von tradaix am 23. Januar 2008 17:17
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Eindeutiger: "Vor mir liegt der Einberufungsbescheid vom [Datum] zum 1. April 2008."


Minax
beantwortet von Minax am 23. Januar 2008 17:16
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Per? Das finde ich in diesem Zusammenhang (zeitliche Bestimmung) unangebracht.

Per bedeutet doch "durch"/ "wegen" (im Sinne von "zu Fuß" z.B.) oder zeitlich "während".

Ich würde es in "... vor mir liegt der Einberufungsbescheid vom 1.04.08." umändern.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 23. Januar 2008 17:24

Einberufungsbescheid vom 01.04.2008 am 23. Januar 2008 gibt's nicht.

Kommentar von amiria71 am 23. Januar 2008 17:25

ich glaube nicht das "vom" - sondern "zum" gemeint ist. also zum 1.4. dienstantritt

Kommentar von amiria71 am 23. Januar 2008 17:28

naja, bei zahlungen wird auch schonmal "per" benutzt - warum auch immer

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 23. Januar 2008 17:29

Es kann ja auch ein fiktives Datum sein ;-)

Aber Amiria könnte Recht mit ihrer Vermutung haben: zum könnte inhaltlich ja auch passen.

Kommentar von Nilpe am 23. Januar 2008 17:39

"per" ist schweizerisch und bedeutet "zum".

Gruss vom Eidgenossen

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 23. Januar 2008 17:53

"Per" stammt auch aus dem Lateinischen. Ist ja in aller Munde... ;-)

Kommentar von Nilpe am 23. Januar 2008 20:52

Jepp, stammt aus dem Lateinischen und wurde von den Eidgenossen annektiert :-) Zumindest in diesem Zusammenhang.


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 23. Januar 2008 20:37
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was willst Du denn weiter schreiben ...?? verweigern? oder was ? vor mir liegt ist absolut unüblich...

entweder: ich habe den Einberufungsbescheid zum 01.04.08 erhalten.... und ........

oder: unter Bezugnahme auf den Einberufungsbescheid vom ... zum 01.04.08 teile ich Ihnen mit .... usw usw ...

oder im Betreff, NUR:

Einberufungsbescheid vom ... zum 01.04.08

dann: "unter Bezugnahme auf obigen Einberufungsbescheid" ...usw usw ...


anonym
beantwortet von katho am 23. Januar 2008 17:19
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Sicherlich soll damit ausgedrückt werden, ab wann die Sache, über die der Bescheid informiert, gültig sein soll. Damit ist nicht automatisch das Zustelldatum oder das Absendedatum gemeint. "...der Bescheid vom..." würde das Datum des Briefes selber meinen, wann er geschrieben wurde. Daher ist "per" m.A. nach etwas anderes.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 23. Januar 2008 17:16
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Schreibe lieber

"... vor mir liegt der Einberufungsbescheid vom 01.04.08."

Ganz abgesehen das es erst Januar ist ;)

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 23. Januar 2008 17:24

Einberufungsbescheid vom 01.04.2008 am 23. Januar 2008 gibt's nicht.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 23. Januar 2008 17:27

:)


kuemmel
beantwortet von kuemmel am 23. Januar 2008 17:34
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danke erstmal an alle ich muss jetzt weg, hauptsächlich wunderte mich das "per", scheinbar gibt es das dann wohl doch im Deutschen in dem zusammenhang?!

Kommentar von amiria71 am 23. Januar 2008 17:39

aber wie Du siehst, ist es zumindest mißverständlich

Kommentar von support am 23. Januar 2008 22:11

Liebe/r Simon Dülpers,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von amiria71 am 23. Januar 2008 17:27
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wie wäre es denn mti einberufungsbescheid vom...(datum des schreibens), hier eingegangen am (datum der zustellung) vor. In der Betreffzeile noch das Aktenzeichen angeben - was DRIN steht, sollten die doch selbst wissen, oder??


strick4a
beantwortet von strick4a am 23. Januar 2008 17:24
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