Wir sind an einer super Wohnung dran. Der Haken ist nur, daß der Vermieter per Vertrag das Rauchen in der Wohnung verbieten will. Darf man das überhaupt?

Nein, diese Klausel im Mietvertrag entfaltet keine Wirkung. Ist ständige Rechtsprechung.
Du kannst den Mietvertrag ruhig unterschreiben und wenn Du erst eingezogen bist trotzdem in Deiner Wohnung rauchen. Selbst wenn es zu einer Klage kommen sollte, gewinnst Du den Prozess.
Steht bei uns auch drin, wir haben uns geeinigt, das wir zum Rauchen auf die Terasse gehen. Klappte wunderbar!

Nein.
sunpoint am 17. April 2008 20:38 Rauchen ist in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98; LG Paterborn 1 S 2/00). Auch auf dem Balkon ist das Rauchen zulässig, auch Zigarren (AG Bonn 6 C 510/98; AG Wennigsen 9 C 156/01). Noch mehr gibt es hier zu lesen: http://www.pro-wohnen.de/MietrechtRaucheninderWohnung.htm

Ja, sie ist sein Eigentum und ihr müsst sie ja nicht nehmen. Er darf.
Narzissa2007 am 19. Mai 2008 15:51 schön wärs

Nein! Auch wenn es sein Eigentum ist darf er es nicht.
Viele glauben hier anscheinend ein Vermieter darf alles per Mietvertrag untersagen. Die sollten sich hier besser auch über die Rechte der Mieter kundig machen.
In so einem Mietvertrag kann viel stehen - viele dieser Klauseln sind aber ungültig!
Wenn du allerdings so viel qualmst dass bei einem eventuellen Auszug die Spuren deines Rauchens sich nicht mehr so einfach beseitigen lassen, dann hast du das Problem.
Also nicht 25 dicke Havannas pro Tag verqualmen. ;-)

Ich denke , daß man einen solchen Mietvertrag machen kann . Aber was hält Euch denn davon ab ? Unser Besuch raucht auch auf der Terasse weil wir Nichtraucher sind.Schau mal was "schlafmütze" schreibt. Ihr raucht bestimmt weniger und werdet vielleicht sogar zu Nichtrauchern.

Na, hör mal, als Mieter seid ihr Besitzer der Wohnung und die freie Gestaltung eures Lebens in eurer Wohnung ist eins der höchsten Grundrechte, die es gibt. Ich würde so einen Passus im Mietvertrag als "sittenwidrig" und nichtig einschätzen.
WolfRichter am 17. April 2008 20:55 So ist es.
Brigitta am 17. April 2008 21:32 DH

Rauchen: Das Rauchen in der Mietwohnung gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters. Auch wenn die Wohnung nach kurzer Mietdauer mit deutlich sichtbaren Nikotinablagerungen zurückgegeben wird, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertragsverstoßes (LG Hamburg 333 S 156/00, Urteil vom 26.4.2001). Auch der Bundesgerichtshof hat so entschieden (Urteil vom 28. Juni 2006, VIII ZR 124/05; Urteil vom 5.3.2008, VIII ZR 37/07). - Belästigungen durch Tabakrauch vom Nachbarbalkon des Wohnhauses muss der Mieter hinnehmen (AG Wennigsen 9 C 156/01, Urteil vom 14.9.2001, WuM 2001,487).
Quelle: Mieterverein Hamburg
Meine persönliche Meinung: Ich bin vor etwa acht Jahren in eine solche Wohnung gezogen.
Selbst mit Nikotinfarbe mußte ich zweimal streichen. Gestunken hat es trotzdem noch lange danach.
Wenn die Wände schon so ausschauen, sollten sich manche mal überlegen, wie Ihre Lungen dann erst aussehen.

Dürfen darf er das schon, ob Ihr Euch aber daran haltet, ist komplett Euch überlassen. Einen Rechtsanspruch auf Erfüllung dieser Klausel hat er nicht!

jap, darf er, ist ja sein eigentum.
Wenne am 17. April 2008 21:04 Wenn das so ist, dann darf er wohl auch das Kochen mit Knoblauch, das Pinkeln im Stehen, das Furzen nach 22Uhr und anderes verbieten?!
;-P
Miauze am 17. April 2008 22:08 das schadet der wohnung (zumindest in normalen ausmaß ;) ) aber nicht :P :)
ja er darf es aber ein tipp: HÖRT MIT DEM RAUCHEN AUF!!!!!!

Wenn die Wohnung nur als Nichtraucherwohnung angeboten wird, dann ja.

Nein. Ist das neu? Da könnte man noch Etliches in einer Mietwohnung verbieten!

Ich würde zur Vorsicht hierbei raten. Ein pauschales Rauchverbot in einem Formularmietvertrag ist ganz sicher rechtlich nicht bindend. Wenn sich jedoch Vermieter und Mieter einzelvertraglich mit gesonderter Unterschrift auf ein Rauchverbot in der Wohnung geeinigt haben, muss der Mieter sich daran halten. P.S.: rauch mir grad gemütlich eine auf dem Sofa...
Das mag stimmen , doch ich meine Vertrag kommt von vertragen und ein gutes Miteinander ist mehr wert als ständige Querelen. Sie kennen die Einstellung des Vermieters und sollten dann von der Wohnung Abstand nehmen.
Vertrag hat mit Vertragen rein gar nichts zu tun, sondern ist die häufigste Ursache von Streitigkeiten. Viele meiner Kollegen leben recht gut davon. ;-))
Kommt dann 'Vertrag' vom ausloten wieviel der andere vertragen kann? ;-P
Dein Ratschlag , zu unterschreiben und trotzdem zu rauchen , würde Deine Kollegen früher oder später wieder beschäftigen. Wenn das Gericht und Anwälte schon vorprogrammiert sind , sollte man doch lieber auf die Wohnung verzichten.
Boff: Die Sache ist leicht zu gewinnen und die Zeche zahlt der unverschämte Vermieter. Man darf solche Leute nicht hochkommen lassen.
DH
Ich würde zur Vorsicht hierbei raten. Ein pauschales Rauchverbot in einem Formularmietvertrag ist ganz sicher rechtlich nicht bindend. Wenn sich jedoch Vermieter und Mieter einzelvertraglich mit gesonderter Unterschrift auf ein Rauchverbot in der Wohnung geeinigt haben, muss der Mieter sich daran halten. P.S. rauch mir grad gemütlich eine auf dem Sofa...