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Kann man das Rauchen per Mietvertrag verbieten?

gefragt von ilsebill am 17.04.2008 um 20:33 Uhr

Wir sind an einer super Wohnung dran. Der Haken ist nur, daß der Vermieter per Vertrag das Rauchen in der Wohnung verbieten will. Darf man das überhaupt?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. April 2008 20:42
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Nein, diese Klausel im Mietvertrag entfaltet keine Wirkung. Ist ständige Rechtsprechung.

Du kannst den Mietvertrag ruhig unterschreiben und wenn Du erst eingezogen bist trotzdem in Deiner Wohnung rauchen. Selbst wenn es zu einer Klage kommen sollte, gewinnst Du den Prozess.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 17. April 2008 20:49

Das mag stimmen , doch ich meine Vertrag kommt von vertragen und ein gutes Miteinander ist mehr wert als ständige Querelen. Sie kennen die Einstellung des Vermieters und sollten dann von der Wohnung Abstand nehmen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. April 2008 20:54

Vertrag hat mit Vertragen rein gar nichts zu tun, sondern ist die häufigste Ursache von Streitigkeiten. Viele meiner Kollegen leben recht gut davon. ;-))

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 17. April 2008 21:00

Kommt dann 'Vertrag' vom ausloten wieviel der andere vertragen kann? ;-P

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 17. April 2008 21:05

Dein Ratschlag , zu unterschreiben und trotzdem zu rauchen , würde Deine Kollegen früher oder später wieder beschäftigen. Wenn das Gericht und Anwälte schon vorprogrammiert sind , sollte man doch lieber auf die Wohnung verzichten.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. April 2008 21:39

Boff: Die Sache ist leicht zu gewinnen und die Zeche zahlt der unverschämte Vermieter. Man darf solche Leute nicht hochkommen lassen.

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3smallBrigitta am 17. April 2008 21:33

DH

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 20. April 2008 22:54

Ich würde zur Vorsicht hierbei raten. Ein pauschales Rauchverbot in einem Formularmietvertrag ist ganz sicher rechtlich nicht bindend. Wenn sich jedoch Vermieter und Mieter einzelvertraglich mit gesonderter Unterschrift auf ein Rauchverbot in der Wohnung geeinigt haben, muss der Mieter sich daran halten. P.S. rauch mir grad gemütlich eine auf dem Sofa...


anonym
beantwortet von dieSchlafmuetze am 17. April 2008 20:37
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Steht bei uns auch drin, wir haben uns geeinigt, das wir zum Rauchen auf die Terasse gehen. Klappte wunderbar!


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 17. April 2008 20:35
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Nein.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 17. April 2008 20:38

Rauchen ist in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98; LG Paterborn 1 S 2/00). Auch auf dem Balkon ist das Rauchen zulässig, auch Zigarren (AG Bonn 6 C 510/98; AG Wennigsen 9 C 156/01). Noch mehr gibt es hier zu lesen: http://www.pro-wohnen.de/MietrechtRaucheninderWohnung.htm


schurke
beantwortet von schurke am 17. April 2008 20:35
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Ja, sie ist sein Eigentum und ihr müsst sie ja nicht nehmen. Er darf.

Kommentar von Ab099073bdcfabfae142fdbb5137ada5smallNarzissa2007 am 19. Mai 2008 15:51

schön wärs


Wenne
beantwortet von Wenne am 17. April 2008 20:41
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Nein! Auch wenn es sein Eigentum ist darf er es nicht.

Viele glauben hier anscheinend ein Vermieter darf alles per Mietvertrag untersagen. Die sollten sich hier besser auch über die Rechte der Mieter kundig machen.

In so einem Mietvertrag kann viel stehen - viele dieser Klauseln sind aber ungültig!

Wenn du allerdings so viel qualmst dass bei einem eventuellen Auszug die Spuren deines Rauchens sich nicht mehr so einfach beseitigen lassen, dann hast du das Problem.

Also nicht 25 dicke Havannas pro Tag verqualmen. ;-)


doddo
beantwortet von doddo am 17. April 2008 20:43
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Ich denke , daß man einen solchen Mietvertrag machen kann . Aber was hält Euch denn davon ab ? Unser Besuch raucht auch auf der Terasse weil wir Nichtraucher sind.Schau mal was "schlafmütze" schreibt. Ihr raucht bestimmt weniger und werdet vielleicht sogar zu Nichtrauchern.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 17. April 2008 20:50
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Na, hör mal, als Mieter seid ihr Besitzer der Wohnung und die freie Gestaltung eures Lebens in eurer Wohnung ist eins der höchsten Grundrechte, die es gibt. Ich würde so einen Passus im Mietvertrag als "sittenwidrig" und nichtig einschätzen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. April 2008 20:55

So ist es.

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3smallBrigitta am 17. April 2008 21:32

DH


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 17. April 2008 21:05
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Rauchen: Das Rauchen in der Mietwohnung gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters. Auch wenn die Wohnung nach kurzer Mietdauer mit deutlich sichtbaren Nikotinablagerungen zurückgegeben wird, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertragsverstoßes (LG Hamburg 333 S 156/00, Urteil vom 26.4.2001). Auch der Bundesgerichtshof hat so entschieden (Urteil vom 28. Juni 2006, VIII ZR 124/05; Urteil vom 5.3.2008, VIII ZR 37/07). - Belästigungen durch Tabakrauch vom Nachbarbalkon des Wohnhauses muss der Mieter hinnehmen (AG Wennigsen 9 C 156/01, Urteil vom 14.9.2001, WuM 2001,487).

Quelle: Mieterverein Hamburg

Meine persönliche Meinung: Ich bin vor etwa acht Jahren in eine solche Wohnung gezogen.

Selbst mit Nikotinfarbe mußte ich zweimal streichen. Gestunken hat es trotzdem noch lange danach.

Wenn die Wände schon so ausschauen, sollten sich manche mal überlegen, wie Ihre Lungen dann erst aussehen.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 17. April 2008 20:45
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Dürfen darf er das schon, ob Ihr Euch aber daran haltet, ist komplett Euch überlassen. Einen Rechtsanspruch auf Erfüllung dieser Klausel hat er nicht!


Miauze
beantwortet von Miauze am 17. April 2008 20:35
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jap, darf er, ist ja sein eigentum.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 17. April 2008 21:04

Wenn das so ist, dann darf er wohl auch das Kochen mit Knoblauch, das Pinkeln im Stehen, das Furzen nach 22Uhr und anderes verbieten?!

;-P

Kommentar von E73a26bfd037259bd96bfd82833bfb28smallMiauze am 17. April 2008 22:08

das schadet der wohnung (zumindest in normalen ausmaß ;) ) aber nicht :P :)


anonym
beantwortet von emailerin am 17. April 2008 20:41
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ja er darf es aber ein tipp: HÖRT MIT DEM RAUCHEN AUF!!!!!!


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. April 2008 22:59
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Wenn die Wohnung nur als Nichtraucherwohnung angeboten wird, dann ja.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 17. April 2008 21:28
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Nein. Ist das neu? Da könnte man noch Etliches in einer Mietwohnung verbieten!


geige
beantwortet von geige am 20. April 2008 23:01
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Ich würde zur Vorsicht hierbei raten. Ein pauschales Rauchverbot in einem Formularmietvertrag ist ganz sicher rechtlich nicht bindend. Wenn sich jedoch Vermieter und Mieter einzelvertraglich mit gesonderter Unterschrift auf ein Rauchverbot in der Wohnung geeinigt haben, muss der Mieter sich daran halten. P.S.: rauch mir grad gemütlich eine auf dem Sofa...


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