Hallo alibert! Leider nicht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2006, also für den Lohnsteuerjahresausgleich 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben anzusetzten. Da hat der Fiskus mal wieder was zum Sparen gefunden... LG Lambada
Hallo alibert und lambada!
Es hängt davon ab, was der Steuerberater für Dich tut. Wenn er Deine Steuererklärung anfertigt, dann kannst Du die Kosten nicht mehr absetzen.
Erstellt der Steuerberater für Dich die Gewinn-Verlust-Rechnung beispielsweise, dann kannst Du ihn wieder absetzen. Ich glaube, daß er beim Betrieb als betriebliche Ausgabe sowieso drin ist - bin mir dabei aber nicht ganz so sicher.