Folgender Fall: das Finanzamt hat (wie die Sachbearbeiterin selbst zugibt) fälschlicherweise 1600 Euro von meinem Konto abgebucht. Auf meinen Protest hin hieß es, man werde das "in den nächsten Tagen" zurückbuchen. Ich kann aber nicht so lange auf das Geld verzichten, da ich am Wochenende wegfahre und bisher weder Zugfahrkarten gekauft noch das vorab gebuchte Hotel bezahlt habe. Was nun? Kann ich das Finanzamt zwingen, mir das Geld morgen bar auszuzahlen? Denn wenn ich die Lastschrift zurückgebe, habe ich das Geld ja vor dem Wochenende auch nicht mehr auf dem Konto. Was tun? Bin ratlos.

Falls es sich um eine Einzugsermächtigung handelt, so hättest Du dem Einzug schon heute widersprechen können. Tue es sofort morgen früh und verlange die Wiedergutschrift zu gleichem Wertstellungsdatum wie die Abbuchung. Dann rede mit der Bank, denn durch die Wertstellung hast Du ja Geld auf dem Konto, das Du abheben kannst.

Beim Finanzamt gibt es alles.... aber kein Bargeld Du mußt Dich gedulden. Schade, aber ist so.
sunpoint am 13. März 2008 22:38 Sprich mal mit der Bank...glaube da geht eher was.
Eher geht das Kamel durchs Nadelöhr, als dass das Finanzamt Bargeld gibt (moderne Fassung von Matth. 19,24)

Das Finanzamz verfügt über kein Bargeld. Daher ist nur die Rückbuchung möglich.

Meine Vorgänger haben Recht. Beim Finanzamt geht alles bargeldlos ab.

Nein, das Finanzamt kannst Du zu nichts zwingen. Deine Probleme interessiert die nicht die Bohne!!! Bei mir hat das Finanzamt mal einen Fehler eingestanden. Aber das hieß nicht, daß ich nicht bis zum nächsten Rechnungslauf (einige Wochén später)warten mußte!!!
krauthexe am 13. März 2008 22:43 Das Finanzamt darf das...wehe du schuldest denen was
Genauso ist es. DH!
DH! Du kannst jeder Abbuchung wiedersprechen. Das Finanzamt zahlt nichts in Bar aus.
Zur Info: die Bank hat sich darauf leider nicht eingelassen. Natürlich kann ich die Lastschrift zurückgeben, aber eine Wiedergutschrift zum gleichen Wertstellungsdatum wie die Abbuchung gibt es nicht. Das Geld ist frühstens Montag, wahrscheinlich sogar erst Dienstag wieder auf dem Konto. Eine echte Unverschämtheit. Was lernt man daraus? Dem Finanzamt SOFORT heute die Einzugsermächtigung entziehen. Mehr kann ich nicht machen. Das nennt man wohl "Staatsgewalt"...
FridaGT: Die Bank ist verpflichtet, die Wiedergutschrift mit gleichem Wertstellungstag wie die Abbuchung einzustellen. Du solltest da bei der Bank mit Nachdruck drauf bestehen. Ich würde in einem solchen Fall mit Konsequenzen drohen und zur Not die Bank auch wechseln.
Kann die Bank schlecht wechseln, über die läuft unsere Hausfinanzierung.