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Kann man das Arbeitszimmer zu Hause noch steuerlich geltend machen?

gefragt von schreiber7 am 10.10.2008 um 12:10 Uhr

oder sind die Zeiten vorbei?


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anonym
beantwortet von django am 10. Oktober 2008 12:11
1x
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Doch das geht schon noch, da musste mal mit dem Finanzamt reden um Einzelheiten zu bekommen, aber ich kenn jemanden der Selbstständig ist und der das absetzt.

Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 10. Oktober 2008 12:17

Natürlich kann ein Selbstständiger sein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.


Cassiopeia99
beantwortet von Cassiopeia99 am 10. Oktober 2008 12:14
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Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung sind mitlerweile so eingegrenzt worden, das nur noch sehr wenige Menschen das Arbeitszimmer absetzen können. Versuch es einfach, mehr als nicht anerkennen kann es das Finanzamt ja nicht...


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 10. Oktober 2008 12:19
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Die "Zeiten" sind nicht vorbei. Man muß nur dem Finanzamt gegenüber die Notwendigkeit nachweisen.

Bei diversen Berufsgruppen wie z.B. selbständige Handelsvertreter, ist das kein Problem.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 10. Oktober 2008 12:20
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Ab 2007 können Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden, „wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet“, also wenn ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Dann können z. B. Lehrer kein Arbeitszimmer mehr geltend machen; weiterhin aber Arbeitsmittel wie z. B. Schreibtisch, Lampe, Anteilige Nutzung des PC, Strom für PC und Beleuchtung, ...

www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#arbeitszimmer


gruenderlexikon
beantwortet von gruenderlexikon am 6. Juli 2009 11:47
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ja, die Zeiten werden eingehend immer schwieriger und seit dem 1.1.2007 hat der Gesetzgeber das Arbeitszimmer soweit beschränkt, dass es nur noch für diejenige abzugsfähig ist, die dort ihren beruflichen oder betrieblichen Mittelpunkt der Betätigung haben. Hat man das nicht und kann es auch nicht nachweisen, kann man das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen.

mehr zum Thema Arbeitszimmer im Lexikon der Betriebsausgaben unter:

http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html



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