oder sind die Zeiten vorbei?
Doch das geht schon noch, da musste mal mit dem Finanzamt reden um Einzelheiten zu bekommen, aber ich kenn jemanden der Selbstständig ist und der das absetzt.
Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung sind mitlerweile so eingegrenzt worden, das nur noch sehr wenige Menschen das Arbeitszimmer absetzen können. Versuch es einfach, mehr als nicht anerkennen kann es das Finanzamt ja nicht...

Die "Zeiten" sind nicht vorbei. Man muß nur dem Finanzamt gegenüber die Notwendigkeit nachweisen.
Bei diversen Berufsgruppen wie z.B. selbständige Handelsvertreter, ist das kein Problem.

Ab 2007 können Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden, „wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet“, also wenn ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Dann können z. B. Lehrer kein Arbeitszimmer mehr geltend machen; weiterhin aber Arbeitsmittel wie z. B. Schreibtisch, Lampe, Anteilige Nutzung des PC, Strom für PC und Beleuchtung, ...

ja, die Zeiten werden eingehend immer schwieriger und seit dem 1.1.2007 hat der Gesetzgeber das Arbeitszimmer soweit beschränkt, dass es nur noch für diejenige abzugsfähig ist, die dort ihren beruflichen oder betrieblichen Mittelpunkt der Betätigung haben. Hat man das nicht und kann es auch nicht nachweisen, kann man das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen.
mehr zum Thema Arbeitszimmer im Lexikon der Betriebsausgaben unter:
http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html
Natürlich kann ein Selbstständiger sein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.