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Kann man das Arbeitslosengeld eigentlich auch pfänden lassen?

gefragt von hangloose70th am 01.02.2008 um 12:17 Uhr

Ich habe einen Titel gegen einen ehemaligen Auftraggeber, der jetzt wohl Arbeitslosengeld bezieht. Kann man das auch pfänden und wie macht man das, habe keine genauen Angaben zum Erhalt seines Arbeitslosengeldes.


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medicangel
beantwortet von medicangel am 1. Februar 2008 12:20
6x
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dazu müßte das Arbeitslosengeld des Betreffenden über der persönlichen Pfändungsgrenze liegen,dann kannst du alles was drüber geht pfänden lassen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 1. Februar 2008 12:28

Korrekt!


anonym
beantwortet von amiria71 am 1. Februar 2008 12:21
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theoretisch ja. Ob es da noch einen pfändbaren Anteil gibt, ist aber fraglich, jedenfalls höchstens ein paar Euro - ob sich das lohnt?

Gepfändet wird mittels eine "Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses", der bei Gericht beantragt wird (15,00 Euro) und vom Gerichtsvollzieher an den Schuldner und den Drittschuldner (ARGE) zugestellt werden muss (kostet extra, ca nochmal 20 - 30 Euro).

Dafür muss zumindest das zuständige Amt bekannt sein.

ich glaube, dass in solchen Fällen aufwand und Kosten in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen, selbst wenn es ein paar Euro im Monat geben sollte.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 1. Februar 2008 12:27

Manche Gläubiger und Gerichtsvollzieher kennen keine Gnade. Sie fragen auch nicht, woher das Geld kommt oder kommen soll.

"Pecunia non olet!" - sgte Tiberuis und führte die Toilettengebühren in Rom ein!

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 12:31

wenn man den gerichtsvollzieher zum schuldner schickt, pfändet der aber nicht das Arbeitslosengeld. Die Pfändung des AlG hat nix mit dem Gerichtsvollzieher zu tun (außer, dass der den Brief dort vorbeibringt) rechnen tut dann das amt und in der ZPO sind die Pfändungsfreigrenzen festgelegt.


miccy
beantwortet von miccy am 1. Februar 2008 12:21
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Nein,Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden!

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 1. Februar 2008 12:21

DH!

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 12:21

das stimmt so nicht

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 1. Februar 2008 12:24

7 Werktage darf die Bank es nicht freigeben!

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 12:30

wir reden aber nicht von einer pfändung des bankkontos.... das geht ja wieder anders

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 1. Februar 2008 12:25

ALG1 Ist z.T. pfändbar, weil das eine Versicherungsleistung ist.

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 1. Februar 2008 12:26

Wenn dem so ist,ok...wieder was dazu gelernt :-)


Chillischote
beantwortet von Chillischote am 1. Februar 2008 12:21
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So viel ich weiß, ist auch ALG pfändbar, allerdings nur in einer bestimmten Höhe, da dem ALG-Empfänger eine bestimmte Höhe als Selbstbehalt zum Bestreiten seines Lebensunterhaltes zusteht.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 1. Februar 2008 12:22
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Arbeitslosengeld, je nach Höhe, kann gepfändet werden. Geh am besten zu einem Anwalt. Der kann dir die Chancen und die Vorgehensweise am besten erklären.


Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 12:41

der einzige, der daran einen vorteil hat, ist aber der anwalt.... für alg lohnt das nicht!

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 1. Februar 2008 12:45

Für Harz nicht, aber ALG je nach Höhe, auf jeden Fall.

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 13:12

bei den meisten, die nicht freiwillig zahlen, ist noch nicht mal das normale einkommen pfändbar :-/

nur mal als beispiel: alleinstehend grenze 940,00 Euro 1 unterhalsberechtigter (frau) 1.291 Euro. Danach fängt jeweils mit 7 Euro oder so an, die pfändbar sind. hängt ja auch davon ab, was an Unterhaltsverpflichtungen vorliegt. Die Pfändungsfreigrenzen sind vor einiger Zeit erheblich angehoben worden.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. Februar 2008 12:24
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ALG1 ist bais auf die gesetzliche Selbstbehaltsgrenze Pfändbar, ALG2 - nicht, weils ohnehin drunter liegt!


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 1. Februar 2008 12:25
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Sozialleistungen sind zum Teil auch pfändbar, es kommte darauf an, welche Sozialleistung gepfändet werden soll. Nicht pfändbar sind: Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld. Wohngeld und Kindergeld sind unter besonderen Umständen pfändbar.

Alle anderen Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Dies gilt für alle Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion, wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Renten, Krankengeld Übergangsgeld oder Unterhaltsgeld.

Daher kannst du das Arbeitslosengeld pfänden lassen. Du musst beim Gerichtsvollzieher die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beantragen, falls der Schuldner dies noch nicht getan hat. Dabei muss er auch offenbaren, wieviel Arbeitslosengeld er bekommt und von welcher Stelle. Es gelten hier aber auch die Pfändungsfreigrenzen, d.h. du darfst erst ab einem bestimmten Betrag den Rest pfänden lassen, damit dem Schulder das nötigste verbleibt.

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 12:42

man braucht nicht für 50 Euro eine eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen, um eine Pfändung auszubringen. Sofern man das Amt kennt, geht das auch so.


dine301
beantwortet von dine301 am 1. Februar 2008 12:40
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das ist die sicherung zum lebensunterhalt und darf nicht gepfändet werden!!!lg

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 12:42

nein, das ist so nicht richtig


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