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kann man damit jemanden einfach so ins gefängnis bringen? aussage gegen aussage

gefragt von bastifcb am 08.07.2009 um 19:03 Uhr

ich habe gerade im fernsehen erfahren, dass wenn aussage gegen aussage steht, der richter zugunsten der glaubwürdieren person entscheidet. angenommen jemand behauptet jetzt ein ohnehin schon vorbestrafter mensch wollte ihn umbringen, es gibt aber keine beweise dafür, kommt der vorbestrafte dann einfach so ins gefängnis, nur weil er wegen seiner vorgeschichte nicht glaubhafter als der andere ist?


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frauke1982
beantwortet von frauke1982 am 8. Juli 2009 19:04
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es gilt aber immer nooch: im zweifel FÜR den Angeklagten. Keine Beweise = kein Knast


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. Juli 2009 19:04
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dann natürlich nicht


hafa4
beantwortet von hafa4 am 8. Juli 2009 19:04
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nein das glaube ich nicht wenn es keine eindeutigen beweise gibt heißt es immer im zweifel für den angeklagten heißt er ist frei


valentine41
beantwortet von valentine41 am 8. Juli 2009 19:05
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Ein bisschen gesunden Menschenverstand muss man den Richtern auch noch zutrauen, so einfach ist die Sache nicht. Sie hören und sehen sich die Zeugen an und da geben sich manche Zeugen auch Blössen.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 8. Juli 2009 19:05
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Das glaube ich eher nicht. Glauben = Nicht wissen. Aber aufgrund nur dieser Aussage wird kein Staatsanwalt tätig. Da braucht es schon mehr.



oppa02
beantwortet von oppa02 am 8. Juli 2009 19:05
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nein.in deutschland gilt der spruch-im zweifel für den angeklagten.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 8. Juli 2009 19:05
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Nee, solang er das nur sagt passiert gar nichts. Worte sind (vorm Gesetz) keine Tat!


anonym
beantwortet von frankenmadla am 8. Juli 2009 19:05
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im zweifel für den angeklagten. außderdem kann man sowas ja nicht einfach ohne beweise behaupten.


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