ich habe gerade im fernsehen erfahren, dass wenn aussage gegen aussage steht, der richter zugunsten der glaubwürdieren person entscheidet. angenommen jemand behauptet jetzt ein ohnehin schon vorbestrafter mensch wollte ihn umbringen, es gibt aber keine beweise dafür, kommt der vorbestrafte dann einfach so ins gefängnis, nur weil er wegen seiner vorgeschichte nicht glaubhafter als der andere ist?

es gilt aber immer nooch: im zweifel FÜR den Angeklagten. Keine Beweise = kein Knast

nein das glaube ich nicht wenn es keine eindeutigen beweise gibt heißt es immer im zweifel für den angeklagten heißt er ist frei

Ein bisschen gesunden Menschenverstand muss man den Richtern auch noch zutrauen, so einfach ist die Sache nicht. Sie hören und sehen sich die Zeugen an und da geben sich manche Zeugen auch Blössen.

Das glaube ich eher nicht. Glauben = Nicht wissen. Aber aufgrund nur dieser Aussage wird kein Staatsanwalt tätig. Da braucht es schon mehr.

nein.in deutschland gilt der spruch-im zweifel für den angeklagten.

Nee, solang er das nur sagt passiert gar nichts. Worte sind (vorm Gesetz) keine Tat!
im zweifel für den angeklagten. außderdem kann man sowas ja nicht einfach ohne beweise behaupten.