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Kann man dafür bestraft werden wenn man sich auf den Bürgersteig vor einen mobilen Blitzer stellt?

gefragt von menschmeyer am 19.06.2008 um 0:06 Uhr

Bei mir um die Ecke steht gerne mal die Polizei und bestraft zu schnelle Fahrer. Entweder durch eine Laserpistole oder durch einen mobilen Blitzer.

Letztens - auf dem Weg nach Hause - hatte ich mal Zeit und dachte mir: "Ach, bleibste mal direkt vor dem mobilen Blitzer stehen". Hab ich dann auch gemacht und 3 Minuten später kam der Polizist und sagte: "Gehen Sie zur Seite. Sie behindern uns bei der Ausführung unserer Arbeit!".

Ich kenne nicht die Rechtslage und der "böse" Polizist hatte auch keine Lust mir das genauer zu erklären und so ging ich. Aber darf mich die Polizei da so einfach weg schicken? Ich habe niemanden blockiert und stand auf dem Bügersteig.

Gruß Lars

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Recht x 35.146 Polizei x 1.994 Straßenverkehr x 674 Blitzer x 222 Gehweg x 31 Bürgersteig x 27

anonym
beantwortet von etmundi am 19. Juni 2008 03:19
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Stell deine Frage doch mal einem Kind, dass von einem Raser über den Haufen gefahren wurde oder dessen Eltern.


Romjia
beantwortet von Romjia am 19. Juni 2008 00:09
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Wie du hast niemanden blockiert? Du hast die Polizei bei ihrer arbeit blockiert bzw behindert sonst hätten sie dich nich weggeschickt. Egal wie man zu Blitzern nun steht.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 19. Juni 2008 00:12
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Natürlich darf er dich da wegschicken. Das ist Behinderung in der Amtsausübung.

LG

Wieselchen


Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 19. Juni 2008 00:08
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Doch hast Du und zwar sie bei ihrer arbeit! genau wie der Polizist es schon sagte, Du darfst sie bei ausübung ihrer arbeit nict behindern!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 19. Juni 2008 00:13
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Ja, das kann teuer werden weil du die Ordnungshüter in Ihrer Arbeit beeinflusst.


anonym
beantwortet von royalroy1 am 19. Juni 2008 00:20
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bleib ruhig stehen, ich sehe da kein problem. =)


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 5. Dezember 2009 18:43
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Du darfst es nicht,du kannst dir Dafür ein Saftiges Ordnungsgeld einhandeln. Du darfst die Polizei wie auch die Feuerwehr oder den Notarzt nicht in bei der Ausübung seiner Tätigkeit behindern. Du stellst dich ja auch nicht einem Polizisten in den Weg der gerade einen Straftäter verfolgt, oder machst du das womöglich doch? Der Polizist war noch nett der hätte auch eine Anzeige schreiben können.


anonym
beantwortet von menschmeyer am 19. Juni 2008 10:59
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Aha. Aber das ist auch eher eure "Meinung" und weniger ein Rechtsgrung.

Statt mich vor den Blitzer zu stellen darf ich aber mit einem Schild in der Hand direkt daneben stehen und andere warnen - ohne Strafe befürchten zu müssen?

Gruß Lars

@etmundi: Danke für deine Antwort.


Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 20. Juni 2008 16:25

nein.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 19. Juni 2008 08:47
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Du behinderst eindeutig die Verkehrsüberwachung und das absichtlich!


collo
beantwortet von collo am 19. Juni 2008 00:48
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wie naiv bist du ? Glaubst im Ernst der Staat ist zu dumm sich davor zu schützen ? kopfschüttel

Du kannst von Glück sagen, dass der Beamte keine Lust hatte, deswegen ein Dutzend Formulare auszufüllen, sonst hätte sich die Frage hier erledigt, weil, du würdest die Antwort ganz genau kennen. :)


anonym
beantwortet von MarianneW am 19. Juni 2008 00:26
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Nunja,

im Zweifel dürfen dir die B........... äh Ordnungshüter sogar einen Platzverweis erteilen und wenn du dem nicht folgeleistet, könne sie dich gar mitnehmen.

Aber grundsätzlich ist es sicherlich ganz witzig und ein Akt der Zivilcourage Abzock-Blitzer zu nerven...

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 19. Juni 2008 23:22

Ja klar unglaubliche Zivilcourage. Die sollten die Leute die da zeigen wo sie wirklich angebracht ist. Zum Beispiel wenn jemand auf der Straße angegriffen wird. Oder wieder einer versucht ne Frau im Park zu vergewaltigen. Um da einzugreifen sind die Leute zu feige. Aber große Sprüche klopfen wegen nem ollem Blitzer der einem nicht mal was kannw enn man sich schlicht an die Geschwindigkeit hält.

Kommentar von Drachentoeter am 5. Dezember 2009 18:38

DH! Blitze sind ja auch so unverschämt vor allem in Ortschaften, vor Kindergärten, vor Schulen oder Seniorenheimen. Ob menschmeyer noch so begeistert von seine tuen wäre wenn er von einem Raser zusammengefahren wird wage ich zu bezweifeln.


strick4a
beantwortet von strick4a am 19. Juni 2008 00:10
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Für mein Rechtsempfinden wäre das gleichbedeutend mit einer Anklage wegen versuchter Vergewaltigung, weil ich die Vorrichtung dazu habe, aber vermutlich haben die ausführenden Beamten Recht...

LG....strick

Kommentar von Drachentoeter am 5. Dezember 2009 18:35

Tut mir leid das ist ein selten dämlicher Vergleich. Was wäre den wenn ich eine Polizisten daran hindere einen Straftäter (z.B eine Vergewaltiger) dingfest zu machen wäre das für dich auch in Ordnung? Du darfst die Polizei in ihre Amtsausübung nicht behindern, aber genau das tust du wenn du dich vor eine Blitze stellst. Es geht hier nicht darum ob man für oder gegen Geschwindigkeitskontrollen ist, es geht hier darum das ich die Polizei bei ihrer Arbeit behindere. Es kann nicht angehen das jeder nach seine Gusto die Polizei bei ihrer Arbeit behindert, Hier geht es auch nicht darum da man etwas machen könnte sondern hier wird es tatsächlich gemacht. Um bei deinem Beispile zu bleiben, hier geht es um eine durchgeführte Vergewaltigung nicht um eine mögliche.


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