
die Polizei, sowie der Ladenbesitzer, dem die Wagen gehören
regideur am 23. Dezember 2008 19:06 weswegen eigentlich?
WilliWinzig am 23. Dezember 2008 19:15 Die finden schon was...wenns ein öffentlicher Parkplatz ist, dann vielleicht Eingriff in den Straßenverkehr, evtl. auch Diebstahl der Wagen

Nö - glaube nicht, ist ja keine Person und keine WErbung zu erkennen.

woher wollen die wissen wer das war, solange sie dich nicht gesehen haben^^

für mich stellt sich die frage so...wer macht sowas und wozu ?

moralisch nicht vertrebar wenn du das nicht wieder hinstellst wie es war.

Wenn Du Dich in der Wagenburg heftig verteidigst, keiner!
lol )))))))

Nur dann wirst du bestraft, wenn du mit Einkaufswagen deinen Namen mit Adresse schreibst. Oh Mann, wer das wieder aufräumen muss..
angenommen man wird auf frischer tat ertappt...was könnte auf einen zukommen (anzeige, kosten, usw...)
regideur am 23. Dezember 2008 19:21 Ich denke das Schlimmste was Dich erwarten könnte währe eine Anzeige wegen groben Unfuges. Das halte ich aber für eher unwahrscheinlich. Der bürokratische Aufwand wird wohl jeden Polizisten abschrecken und es eher bei einem erhobenen Zeigefinger belassen...
Ich würde sagen maximal Hausverbot (Platzverweis) vom Eigentümer des Parkplatzes, denn ich kann keine Sachbeschädigung erkennen und dass der Zutritt verboten ist kann ich mir nicht vorstellen (also auch kein Einbruch bzw. Hausfriedensbruch od. widerrechtliches Betreten)

Find ich lustig... Wieviel Geld hast du da in die Wägen eingeworfen?

Ist zwar lustig, ändert aber nichts daran, daß es eine Sachbeschädigung ist und deshalb strafbar.
Es können sogar erhebliche Kosten auf Dich zukommen, wegen des Arbeitsaufwandes.
wie: Der Ring des Nibelungen
das is doch mal originell...Kornkreise machen kann doch jeder ....aber sowas...ROFL