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Kann man dafür bestraft werden???

gefragt von Luctor am 23.12.2008 um 19:04 Uhr

WER kann mir WAS anhaben wenn man sowas (siehe Bild) macht...?


Bild/er:

=)



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baer1
beantwortet von baer1 am 23. Dezember 2008 19:05
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Niemand!Das ist klasse!!

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 23. Dezember 2008 19:06

wie: Der Ring des Nibelungen

Kommentar von B164077a591d6e356d0f4cb4544421e0smallXiphoid am 23. Dezember 2008 19:11

das is doch mal originell...Kornkreise machen kann doch jeder ....aber sowas...ROFL


regideur
beantwortet von regideur am 23. Dezember 2008 19:05
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LOL

Keiner!

Kommentar von Luctor am 23. Dezember 2008 19:06

das wollte ich hören =)

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. Dezember 2008 19:08

Welcher Markt darf es denn sein???

Kommentar von Luctor am 23. Dezember 2008 19:10

abwarten... lol


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 23. Dezember 2008 19:05
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die Polizei, sowie der Ladenbesitzer, dem die Wagen gehören

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. Dezember 2008 19:06

weswegen eigentlich?

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 23. Dezember 2008 19:15

Die finden schon was...wenns ein öffentlicher Parkplatz ist, dann vielleicht Eingriff in den Straßenverkehr, evtl. auch Diebstahl der Wagen


moon73
beantwortet von moon73 am 23. Dezember 2008 19:05
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Nö - glaube nicht, ist ja keine Person und keine WErbung zu erkennen.


Hupfhoernchen
beantwortet von Hupfhoernchen am 23. Dezember 2008 19:06
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woher wollen die wissen wer das war, solange sie dich nicht gesehen haben^^



fnmama
beantwortet von fnmama am 23. Dezember 2008 19:06
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naja...der einkaufsmarkt vielleicht..?


holsch
beantwortet von holsch am 23. Dezember 2008 19:06
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für mich stellt sich die frage so...wer macht sowas und wozu ?

Kommentar von Luctor am 23. Dezember 2008 19:07

4FUN^^

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 23. Dezember 2008 19:11

ok, ich habe nicht gesagt, daß das nicht lustig ist. mir wäre es einfach zuviel arbeit...;-)


grada13
beantwortet von grada13 am 23. Dezember 2008 19:06
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moralisch nicht vertrebar wenn du das nicht wieder hinstellst wie es war.


Berserker
beantwortet von Berserker am 23. Dezember 2008 19:06
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Ist grober Unfug, aber lustig.


bancs
beantwortet von bancs am 23. Dezember 2008 19:05
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keiner... is ja genialst


hajottka
beantwortet von hajottka am 23. Dezember 2008 19:06
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Wenn Du Dich in der Wagenburg heftig verteidigst, keiner!

Kommentar von babyblues08 am 23. Dezember 2008 19:07

lol )))))))


anonym
beantwortet von guennigo50 am 23. Dezember 2008 19:06
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Du dürftest ziemlich müde sein! ;-)


anonym
beantwortet von jimpo am 23. Dezember 2008 19:07
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Wofür soll das gut sein?????????????


anonym
beantwortet von babyblues08 am 23. Dezember 2008 19:07
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lol ))) das ist echt genial!!! coole idee !!


freto
beantwortet von freto am 23. Dezember 2008 19:09
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Nur dann wirst du bestraft, wenn du mit Einkaufswagen deinen Namen mit Adresse schreibst. Oh Mann, wer das wieder aufräumen muss..



anonym
beantwortet von Luctor am 23. Dezember 2008 19:09
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angenommen man wird auf frischer tat ertappt...was könnte auf einen zukommen (anzeige, kosten, usw...)

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. Dezember 2008 19:21

Ich denke das Schlimmste was Dich erwarten könnte währe eine Anzeige wegen groben Unfuges. Das halte ich aber für eher unwahrscheinlich. Der bürokratische Aufwand wird wohl jeden Polizisten abschrecken und es eher bei einem erhobenen Zeigefinger belassen...

Kommentar von Rabbicook am 23. Dezember 2008 19:32

Ich würde sagen maximal Hausverbot (Platzverweis) vom Eigentümer des Parkplatzes, denn ich kann keine Sachbeschädigung erkennen und dass der Zutritt verboten ist kann ich mir nicht vorstellen (also auch kein Einbruch bzw. Hausfriedensbruch od. widerrechtliches Betreten)


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 23. Dezember 2008 19:44
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Find ich lustig... Wieviel Geld hast du da in die Wägen eingeworfen?


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 23. Dezember 2008 21:06
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Ist zwar lustig, ändert aber nichts daran, daß es eine Sachbeschädigung ist und deshalb strafbar.

Es können sogar erhebliche Kosten auf Dich zukommen, wegen des Arbeitsaufwandes.


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