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Kann man Business-Kleidung von der Steuer absetzen?

gefragt von hoerberthoerbert am 25.09.2006 um 15:39 Uhr

Wie ist das?


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anonym
beantwortet von einem Gast am 25. September 2006 16:32
2x
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Nein - da sind die Finanzämter SEHR strikt!


jheart
beantwortet von jheart am 14. März 2007 11:08
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Da man Business-Kleidung in allen Fällen auch privat nutzen kann, kann man die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen.

Das gleiche gilt für die Reinigungskosten.

Sollte allerding der Anzug oder die Krawatte bei Gelegenheit der Arbeitsausübung beschädigt oder beschmutzt werden, können die Schadens- oder Reinigungskosten dafür abgesetzt werden. (Bsp. beim Aktenschleppen bleiben Sie am Regal hängen und reißen sich die Anzugjacke auf. Der Restwert darf dann abgesetzt werden).

(Abgesetz werden könnten z.B. der "Blaumann", die Richterrobe, der Weißkittel, die Fleischerschürze, die Uniform etc.; aber das war ja nicht gefragt).


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 12. Februar 2007 20:31
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Nur echte Arbeitskleidung, die man nach Meinung des Finanzbeamten auf keinen Fall auch privat nutzen kann, haben hier eine Chance.


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