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Kann man Bewirtungen noch absetzen?

gefragt von oriental88 am 30.06.2009 um 14:45 Uhr

Ein Freund von mir hat gestern behauptet, es wäre nicht mehr möglich Bewirtungen von der Steuer abzusetzen. Stimmt das?


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anonym
beantwortet von resy1964 am 30. Juni 2009 14:46
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natürlich geht das noch. Allerdings ist es sinnvoll den Grund, die Anzahl der Leute anzugeben. Und die bewirteten sollten unterschreiben auf der Rückseite des Beleges.

Kommentar von B576bda05184245160d4714404bdce90smallKithara1 am 30. Juni 2009 14:46

DH!


anonym
beantwortet von mig112 am 30. Juni 2009 14:46
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30% Eigenanteil runter, Rest absetzen. Kein Problem!


rotblauhamster
beantwortet von rotblauhamster am 30. Juni 2009 14:46
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...wenn du selbstständig bist und einen entsprechenden Anlass und die Bewirtungsquittung hast geht das.


anonym
beantwortet von broker am 30. Juni 2009 14:47
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solange die Bewirtungskosten im zusammenhang der Selbständigkeit bzw. Berufsausübung stehen sind diese absetzbar, aber nicht voll sondern nur 70 %.


Nellina
beantwortet von Nellina am 30. Juni 2009 14:48
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Kannst Du schon noch, musst nur genau detaillieren für was und mit wem!


anonym
beantwortet von FordPrefect am 30. Juni 2009 15:08
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Das ist so schlichtweg falsch. Richtig ist, dass bei Bewirtungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit stehen, diese Kosten selbstverständlich abzugsfähig sind, indem sie sich gewinnmindernd auswirken. Jedoch ist zu unterscheiden zwischen dem abzugsfähigen (70%) und dem nicht abzugsfähigen Teil (30%), da der Steuerpflichtige ja selbst ebenfalls bewirtet wurde; dieser Eigenanteil ist unter "Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten" zu verbuchen. Achtung: Bei Vorsteuerabzugsberechtigten können die 19% MWST auf den Eigenanteil sehr wohl geltend gemacht werden (laufende EU-Rechtsprechung), auch wenn das das Bundesfinanzministerium nicht wahr haben will.


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 30. Juni 2009 14:45
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Unfug!


ChristlS
beantwortet von ChristlS am 30. Juni 2009 14:46
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Leider stimmt das. Ist aber schon ein paar Jahre so.

Kommentar von mig112 am 30. Juni 2009 14:47

Interessant - 2007 wurden meine Bewirtungskosten jedenfalls noch anstandslos akzeptiert.

Kommentar von 5f6270051475ecedd6010f67610dfd52smallChristlS am 30. Juni 2009 14:59

hab gleich nochmal nachgefragt im Steuerbüro. Du hast recht. Aufwendungen zur Bewirtung eines Geschäftspartners aus einem geschäftlichen Anlass kann man als Betriebsausgabe geltend machen. (Ich hab früher öfter Stammgäste meines Betriebes eingeladen, das ist jetzt nicht mehr absetzbar.)


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 30. Juni 2009 14:46
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Kann man doch schon lange nicht mehr

Kommentar von mig112 am 30. Juni 2009 14:51

Gib mal einen entsprechenden Link, der deine Aussage belegt!

Kommentar von Kruemel38 am 30. Juni 2009 15:05

Da muß ich dich an meinen Steuerberater verweisen;)


britel
beantwortet von britel am 30. Juni 2009 14:48
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Probiers einfach,wirst ja sehn ob das Finanzamt es akzeptiert!


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