Ein Freund von mir hat gestern behauptet, es wäre nicht mehr möglich Bewirtungen von der Steuer abzusetzen. Stimmt das?
natürlich geht das noch. Allerdings ist es sinnvoll den Grund, die Anzahl der Leute anzugeben. Und die bewirteten sollten unterschreiben auf der Rückseite des Beleges.

...wenn du selbstständig bist und einen entsprechenden Anlass und die Bewirtungsquittung hast geht das.
solange die Bewirtungskosten im zusammenhang der Selbständigkeit bzw. Berufsausübung stehen sind diese absetzbar, aber nicht voll sondern nur 70 %.

Kannst Du schon noch, musst nur genau detaillieren für was und mit wem!
Das ist so schlichtweg falsch. Richtig ist, dass bei Bewirtungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit stehen, diese Kosten selbstverständlich abzugsfähig sind, indem sie sich gewinnmindernd auswirken. Jedoch ist zu unterscheiden zwischen dem abzugsfähigen (70%) und dem nicht abzugsfähigen Teil (30%), da der Steuerpflichtige ja selbst ebenfalls bewirtet wurde; dieser Eigenanteil ist unter "Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten" zu verbuchen. Achtung: Bei Vorsteuerabzugsberechtigten können die 19% MWST auf den Eigenanteil sehr wohl geltend gemacht werden (laufende EU-Rechtsprechung), auch wenn das das Bundesfinanzministerium nicht wahr haben will.

Leider stimmt das. Ist aber schon ein paar Jahre so.
Interessant - 2007 wurden meine Bewirtungskosten jedenfalls noch anstandslos akzeptiert.
ChristlS am 30. Juni 2009 14:59 hab gleich nochmal nachgefragt im Steuerbüro. Du hast recht. Aufwendungen zur Bewirtung eines Geschäftspartners aus einem geschäftlichen Anlass kann man als Betriebsausgabe geltend machen. (Ich hab früher öfter Stammgäste meines Betriebes eingeladen, das ist jetzt nicht mehr absetzbar.)

Probiers einfach,wirst ja sehn ob das Finanzamt es akzeptiert!
DH!