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Kann man Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?

gefragt von murmel0815 am 24.09.2008 um 19:29 Uhr

Eine Freundin hat sich im Laufe des Jahres bei vielen Firmen vorgestellt und ihr sind dadurch nicht unerhebliche Koste entstanden (Anfahrt, Bewerbungsfotos....) Kann man solche Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen?

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ralli16
beantwortet von ralli16 am 24. September 2008 19:35
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Wer auf Stellensuche ist, darf die dabei anfallenden Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Ausgenommen sind lediglich die Aufwendungen, die vom Arbeitsamt oder von potentiellen Arbeitgebern bereits ersetzt wurden. Meist addieren sich die Ausgaben zu einer ordentlichen Summe. Das Sammeln der Belege lohnt also. Vom Fiskus anerkannt werden:

Bewerbungsmappen, Büromaterial, also Schreibzeug, Briefumschläge, Papier, Briefmarken und Klarsichthüllen, Fotokopien und Beglaubigungen von Zeugnissen, Urkunden und anderen Nachweisen, Bewerbungsfotos, Stelleninserate in Zeitungen und Fachpublikationen, Literatur und Software rund ums Thema Bewerbung, Telekommunikationskosten, wie Telefonate, Faxe und Stellenrecherchen per Internet, Reisekosten, wie Fahrten zum Vorstellungstermin, Verpflegung, Hotelübernachtungen, Parkgebühren und Stadtpläne.

Alle Kosten müssen einzeln aufgelistet als Anlage mit der Steuererklärung eingereicht werden.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 28. September 2008 17:41
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Ja, auch sie zählen mit zu den Werbungskosten.

Mahr: www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#werbungskosten


anonym
beantwortet von Depie am 25. September 2008 15:59
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Ja nätürlich kann man das als Werbungskosten geltend machen.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 24. September 2008 19:40
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man kann sie geltend machen!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. September 2008 19:39
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das Problem beginnt dann, wenn sie keine Lohnsteuer abgeführt hat, also nur ALG bekommen hat oder steuerfrei Bezüge, dann brauch sie auch nichts Werbungsmäßig anzusetzen und sie wird trotz Bewerbung nicht über den Pauschalbetrag von 920 Euro hinauskommen


anonym
beantwortet von makrele am 24. September 2008 19:37
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Jawoll, Jobsuchende können am Jahresende ihre Bewerbungskosten als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Das gilt sogar, wenn deine Freundin in diesem Jahr wegen ihres Examens noch kein Einkommen hat und nur auf Jobsuche war. Diese so genannten vorab entstandenen Werbungskosten können dann vom Finanzamt als Verlust festgestellt werden und senken im nächsten Jahr die Steuerlast wenn dann endlich der Job und das Einkommen da sind


angie760
beantwortet von angie760 am 24. September 2008 19:33
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Ja,habe ich auch gemacht.


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 24. September 2008 19:33
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Ja


SirPedta
beantwortet von SirPedta am 24. September 2008 19:33
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Ja, denn das sind "Werbemittel".

Ist sie arbeitslos? Wenn ja, und sie im Arbeistamt auch als arbeitssuchend gemeldet ist, übernimmt auch die AfA eine Pauschale pro Bewerbung. Ich glaub 5 € waren das.


Schnukkel
beantwortet von Schnukkel am 24. September 2008 19:32
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Alle Belege und Quittungen aufheben und mit einreichen bei der steuererklärung, du kannst alles absetzen


anonym
beantwortet von clausrutan am 24. September 2008 19:31
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ja - Berwerbungskosten sind WERBUNGSKOSTEN


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 24. September 2008 19:31
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Ja das kann man


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 24. September 2008 19:30
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Aber klar doch, Fotos, Bewerbungsmappe, Fahrgeld, Telefonkosten, Kopien usw...


regideur
beantwortet von regideur am 24. September 2008 19:29
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JA!


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