ETEAM am 02.06.2007 um 15:16 Uhr
Ein Freund von mir, bekommt in der Woche mindestens 3 Strafzettel wegen Falschparken! Da er selbstständig ist und sein Firmenwagen an der Baustelle ja irgendwo hinstellen muß und es nicht immer offizielle Parkplätze gibt, bekommt er Strafzettel! Nun haben wir uns gefragt, ob er irgendwann bei zu vielen, dafür auch Punkte bekommen kann? Ich weiß, dass so eine ähnliche Frage schon mal gestellt wurde, aber die Antworten dazu sind mir zu ungenau!
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Es gibt folgende Ausnahmen (ob überall möglich?), bei der Stadtverwaltung - Ordnungsamt- eine Ausnahmegenehmigung für Handwerker o.ä. beantragen. Dann wir er "Knöllchenfrei" und muss keine weitergehenden Maßnahmen befürchten.
Es ist eine Ermessenssache der jeweiligen Behörde. Eine genaue Anzahl ist meines Wissens nicht fest gelegt aber wenn man innerhalb eine kurzen Zeit massiv mehrfach falsch parkt kann die Behörde auch ein Bussgeld über 40,00 € verhangen was zur folge hat das es auch Punkte gibt. Der einzige Vorteil ist das die einzelnen Stadt- und Landbehörden sich nicht gegenseitig informieren das heist nur wenn ich im Bereich einer Stadt häufig falsch parke kann das dann so eintreten
Hoffentlich ändert sich das nicht, wenn Mister Scheuble mit seinen Plänen durchkommt. Mal davon abgesehen, bekommen wir im Juli eine lebenslang gültige Steuernummer vom Finanzamt. Für die Krankenkasse gilt wohl das Gleiche. Wer weiß welche Daten da noch so zusammengeführt werden.
Verwarnungen wegen Parkverstöße werden meist von den Kommunen ausgestellt. Diese "Knöllchen" werden nicht nach Flensburg gemeldet. Mehr zum Thema hier: http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t23814.html

Ein Bußgeld von 40 Euro wird fällig, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Stelle oder in einer Kurve steht und damit Rettungsfahrzeuge behindert. Das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt kostet 50 statt bisher 35 Euro. In beiden Fällen ist außerdem ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig.
Aus dem STERN

Wer ständig falsch parkt, muss damit rechnen, dass seine Fahrerlaubnis eingezogen wird. Es gibt diverse Urteile, in denen bestätigt wurde, dass solche Entscheidungen von Ordnungsbehörden rechtens sind.
So hat ein Autofahrer vergeblich vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gegen den Fahrerlaubnis-Entzug geklagt, nachdem ihm diese nach 27 Parkverstößen und zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von zwei Jahren entzogen wurde. (Az.:16 B 2137/05)
Auch in Berlin wurde so entschieden; der Klägerin wurde nach 300 (!) Strafzetteln die Fahrerlaubnis entzogen, zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Berlin urteilte (Az.: VG 11 A 247.07)