
Das kann man, wenn man bereits Harz IV-Empfänger ist natürlich nicht mehr. Auch nicht kurz bevor man in den Leistungsbezug ist.
Der Staat geht meines Wissens bis zu 10 Jahre zurück und prüft, ob Vermögen oder Wertsachen übertragen wurde. Im Übrigen machst Du Dich bei Falschangaben strafbar -also Vorsicht.
du meinst alle in diesem staat bescheissen inkl steuerzahler? nein, kann man nicht!

Fragst du jetzt tatsächlich nach Tipps, den Staat und somit auch mich zu betrügen???
Hallo breitsfuesse, bitte achte doch auf unsere Richtlinien und beantworte Fragen nicht mit einer Gegenfrage. Auch wenn Du den Sinn oder die Berechtigung einer Frage nicht nachvollziehen kannst, hilft eine Gegenfrage dem Fragesteller nicht wirklich weiter. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
nein, das ist betrug und wird außerdem im antrag abgefragt, ob man vermögen auf andere personen übertragen hat.
machst du da falsche angaben, hat das strafrechtliche folgen und hartz 4 bekommst du auch nicht.

Das ist weni aussichtsreich, weil bei der Antragstellung die Einkommens- und Vermögenssituation halbes Jahr zurück geprüft wird.
Nein das geht schon deshalb nicht weil Harz IV eine bedürftigen Leistung ist. Du wirst also geprüft und nur ohne Vermögen als "bedürftigt" eingestuft. Von daher kann bei H4 kein Vermögen mehr vorhanden sein womit ein übertragen nicht möglich ist. Weiterhin wird eine künstliche Verarmung (Schenkung) 10 Jahre rückwirkend rückabgewickelt. Außerdem ist Sozialbetrug wie der Name BETRUG schon vermuten lässt strafbar.

Natürlich kannst Du Dein Vermögen auf deine Mutter übertragen. Wenn Du dann Hartz IV bekommst, gehen Deine Ansprüche auf das Amt über. Dein Anspruch besteht darin, daß Du wegen Verarmung das Geschenkte zurückfordern kannst. Das wird das Amt auch tun.
Findest Du nicht, daß diese Methode ein wenig umständlich ist?

Also, da hört nun sogar meine Toleranz auf. Wenn du es versuchen solltest, hoffe ich, dass sie dir drauf kommen.
Berserker am 18. April 2008 13:58 Bringt nichts, a: stellen sie beim vorlegen der Kontauszüge ( Datenabgleich ) fest B. es gleibt in der Familie und vonwegen besch.. oder betr.. da frage ich mich, was macht der St..mit uns?

Ausserdem macht es keinen Sinn. Denn Verwandte ersten Grades sind zum Unterhalt verpflichtet. In deinem Fall dann deine Mutter.
Sehr schön!