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Kann man bei Flugverspätung von der Pauschalreise zurücktreten?

gefragt von filip75 am 10.10.2008 um 11:45 Uhr

Ist das möglich? Wenn man 5 Stunden auf den Flieger warten musste?


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freakli
beantwortet von freakli am 10. Oktober 2008 11:46
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Nein, das kann man selbstverständlich nicht!


Imbecillitas
beantwortet von Imbecillitas am 10. Oktober 2008 11:48
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wurde glaub ich vor 3 tagen oder so in den nachrichten über ein aktuelles urteil berichtet, daß dies nicht möglich ist.


MarionNww
beantwortet von MarionNww am 10. Oktober 2008 17:58
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Hallo, ich arbeite selbst im Reisebüro und wir haben leider oft genug damit zu tun. Rechtslage ist wie folgt:

Die Airline sichert sich immer mit dem kleinen Satz ab "die Flugzeiten sind unverbindlich und ohne Gewähr". Unterm Strich betrachtet heißt das, dass der Flug beinahe beliebig nach hinten oder vorne verschoben werden darf, wenn der Kunde bescheid bekommt.

Wird die Flugverspätung erst nach dem Check In - also schon am Flughafen direkt - bekannt gemacht, stehen jedem Fluggast gewissen Entschädigungen zu! Diese berechnen sich je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung. Grundsätzlich kann man aber das Recht auf eine Kommunikationsmöglichkeit wie Internet etc. und Verpflegung einfordern.

Auf jedem Flughafen hängen aber auch die Tabellen aus (meist aber nur auf Englisch)


wuschelgitti
beantwortet von wuschelgitti am 10. Oktober 2008 11:48
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Leider nicht!


NullNullNix
beantwortet von NullNullNix am 10. Oktober 2008 11:48
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Nein...außer du hast dafür eine spezielle Versicherung abgeschlossen.



anonym
beantwortet von centercourt am 10. Oktober 2008 11:48
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bei diesem link findest du alle wichtigen daten und verordnungen :http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/326474.phtml


NullNullNix
beantwortet von NullNullNix am 10. Oktober 2008 11:53
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Mal so aus Interesse: Welche Airline?


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 10. Oktober 2008 11:54
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Nein. Aber wenn du schreibst, du hast 5 Stunden gewartet, dann heißt das ja, dass du die Reise angetreten hast. Dann kannst du ja auch nicht zurücktreten.


Kirsche69
beantwortet von Kirsche69 am 10. Oktober 2008 12:41
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Wenn ich es richtig gelesen habe ist es so, dass du von der Airline eine Kostenerstattung erhältst aber von der Pauschalreise an sich nicht zurück treten kannst.


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