Ist das möglich? Wenn man 5 Stunden auf den Flieger warten musste?

wurde glaub ich vor 3 tagen oder so in den nachrichten über ein aktuelles urteil berichtet, daß dies nicht möglich ist.

Hallo, ich arbeite selbst im Reisebüro und wir haben leider oft genug damit zu tun. Rechtslage ist wie folgt:
Die Airline sichert sich immer mit dem kleinen Satz ab "die Flugzeiten sind unverbindlich und ohne Gewähr". Unterm Strich betrachtet heißt das, dass der Flug beinahe beliebig nach hinten oder vorne verschoben werden darf, wenn der Kunde bescheid bekommt.
Wird die Flugverspätung erst nach dem Check In - also schon am Flughafen direkt - bekannt gemacht, stehen jedem Fluggast gewissen Entschädigungen zu! Diese berechnen sich je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung. Grundsätzlich kann man aber das Recht auf eine Kommunikationsmöglichkeit wie Internet etc. und Verpflegung einfordern.
Auf jedem Flughafen hängen aber auch die Tabellen aus (meist aber nur auf Englisch)

Nein...außer du hast dafür eine spezielle Versicherung abgeschlossen.
bei diesem link findest du alle wichtigen daten und verordnungen :http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/326474.phtml

Nein. Aber wenn du schreibst, du hast 5 Stunden gewartet, dann heißt das ja, dass du die Reise angetreten hast. Dann kannst du ja auch nicht zurücktreten.

Wenn ich es richtig gelesen habe ist es so, dass du von der Airline eine Kostenerstattung erhältst aber von der Pauschalreise an sich nicht zurück treten kannst.