dominik am 10.01.2007 um 10:04 Uhr
Meine Frau und ich trennen uns gerade. Gegen anfängliche Überlegungen hat sie sich nun doch dafür entschieden, einen eigenen Anwalt zu nehmen, was natürlich ok ist. Nur: Sie hat nur ein minimales Einkommen. Muss ich nun für ihren Anwalt auch noch aufkommen oder kann sie Prozesskostenhilfe beantragen?
ich habe im Jahre 2000 auch nichts verdient- und habe Prozesskostenbeihilfe bekommen- nur nach der Scheidung muss Dein Partner den Rechtsanwalt bezahlen. Den kann man aber abstottern.
Es ist ihr Anwalt, warum solltest also DU dafür aufkommen? Sie kann Prozesskostenhilfe beantragen, und bekommt sie sicher auch gewährt. Dafür ist die PKH ja da, und nicht dazu, Dir das Geld auf Umwegen abzuknöpfen.