Eine Freundin und ich haben seit längerem ein Klassentreffen in Baden-Würtemberg geplant und bereits einen Club, der in die Kategorie Diskothek fällt, gemietet. Nun ist es ja so, dass man dort nicht mehr rauchen darf. Wenn man aber den Club für eine Privatfeier nutzt und die Gäste zu rauchen wünschen, trifft das Rauchverbot nach wie vor zu?

Bei einer geschlossenen Gesellschaft in Niedersachsen - hier gilt ja ebenfalls das Rauchverbot - darf geraucht werden. Es muss aber sichergestellt sein, dass es sich wirklich um eine geschlossene Gesellschaft handelt und nicht um eine Teilmiete einer Kneipe o. ä.
wenns der gastwirt erlaubt !!! Ps: keine gras oder so !!!
Super. Dann können wir ja weitermachen mit dem Klassentreffen.