habe bei einem Privat Verkäufer eine Jacke gekauft und nun einen kleinen Fleck gefunden, der vorher nicht erwähnt war. Wie sieht die rechtliche Lage da aus?

Wenn der Verkauf Garantie und Rückgabe in seinem Angebot ausdrücklich ausgeschlossen hat, kannst Du die Jacke nicht ohne weiteres zurückgeben. Nimm doch mit ihm Kontakt auf, weise ihn darauf hin und frage ihn, was er Dir anbietet. Vielleicht könnt Ihr Euch auf eine Teil-Rückzahlung des Kaufpreieses einigen.

Du müßtest dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und eine Lösung aushandeln zB.Rückgabe,Preisnachlass.Wenn Falsch beschrieben hast du das Recht die Ware zurück zu geben.(Ebay Regeln.)

Gewährleistungs-, Umtausch-, Garantie-, Widerrufs- und Kaufrecht http://kuerzer.de/sAMPmRV9d

Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung
wenn ein Schaden verschwiegen wurde. Somit ist
der geschlossene Kaufvertrag vom Verkäufer nicht
erfüllt. Du kannst das Geld zurück verlangen.
Meine Vorredner haben zwar Recht, aber willste Du wirklich die ganze Prozedur in Gang setzen? Ich empfehle, wenn der Verkäufer nicht einsichtig genug ist, einen Preisnachlaß zu geben, das Ganze auf sich beruhen zu lassen; zumal Du schriebst, daß es sich um nen KLEINEN Fleck handele ...
Auch wenn Garantie und Rückgabe pauschal ausgeschlossen wurde gilt dies natürlich nicht wenn schwerwiegende Mängel verschwiegen wurden. Wenn ich also einen DVD-Player erwerbe, dann erwarte ich das er funktioniert. Ansonsten kann ich Ihn zurückgeben. Gerade bei Flecken läßt sich leicht nachweisen, dass dieser auch schon vor dem Verkauf dagewesen ist.
In jedem Fall gilt aber vorher den Verkäufer anschreiben/anrufen und die weitere Vorgehensweise absprechen.