charlytake am 18.09.2007 um 18:23 Uhr
Ich habe Herrenkleidung angeboten zum Startpreis 1€.Nach 7 Tagen hat eine Frau die Sachen für 1€ erseigert.Ich dachte es muß immer über den Startpreis gehen.
das hättest du dir schon eher überlegen müssen, jetzt hat die frau anspruch auf die ware.
der erste bieter ersteigert immer zum startpreis, das ist so und muss nicht darüber liegen.
die frau wird eben die einzige bieterin gewesen sein.

Es muss nicht höher gehen, wenn keiner mehr als das Mindesgebot bietet. Aber mit 1,50 EUR wärst Du auch nicht glücklicher - oder? Bei der Auktion ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden, den Du jetzt erfüllen musst. Nimms nicht so tragisch - wenn Du es für 20 EUR angeboten hättest und keiner hätte geboten, dann hättest Du die Plünnen immernoch an der Backe und noch die Einstellgebühren bezahlt. Dass die alten Klamotten zuhause keinen Platz mehr wegnehmen, ist schließlich auch etwas wert. :)
naja die einstellgebühr von 50 cent geht natürlich von den einem euro ab.
Kai aus Berlin am 18. September 2007 19:56 Ja, logisch. Hätte keiner geboten, wäre die Einstellgebühr aber auch fällig gewesen.
nein nein, du hast mit der frau einen verbindlichen vertrag geschlossen und musst zu dem preis liefern. wenn keiner höher geboten hat ist auch der zuschlag für einen euro verbindlich.

Rein rechtlich kannst du da nichts machen. Du kannst die Frau höchstens bitten, die Portokosten zu übernehmen. Vielleicht ist sie ja auch ansonsten noch verhandlungsbereit.
portokosten zahlt bei ebay fast immer der käufer
Das ist halt Ebay. Wenn man Pech gehen die Sachen eben für 1 Euro weg. Ist zwar manchmal ärgerlich aber da muß man sich halt drüber im klaren sein wenn man bei ebay verkauft.Du kannst leider nicht vom Kauf zurücktreten, da du mit der Dame einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen bist. Sie hat Anspruch auf die Ware.
Meine Vorredner hams juristisch korrekt dargestellt. Man kann aber (wenn schon nur eine/r bietet) den Startpreis 99 % höher ansetzen (bei gleichem Einstellpreis). Daß bei höheren Startpreisen keine/r bietet ist ne Mär, die bei meinen Sachen auch oft widerlegt wurde.
Es gibt eine Möglichkeit, sich mit der Bieterin zu einigen auf dem Kulanzwege. Also mal anrufen oder anmailen. Vielleicht tritt sie dann freiwillig zurück. Die Gebühren fallen aber trotzdem an. Das Ganze ist zwar streng verboten nach den Ebay-Statuten, wäre aber 'ne Möglichkeit. Stellt sie sich stur, oder mailt gleich das als Regelverstoß an Ebay, sieht es schlecht aus. Ist also auch ein Risiko, bei Ebay rauszufliegen.