gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

75 

Kann man bei Ebay auch von einem Verkauf zurückteten?

gefragt von charlytakecharlytake am 18.09.2007 um 18:23 Uhr

Ich habe Herrenkleidung angeboten zum Startpreis 1€.Nach 7 Tagen hat eine Frau die Sachen für 1€ erseigert.Ich dachte es muß immer über den Startpreis gehen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (11431)
Ebay (951)
vertrag (582)
ähnliche Fragen

Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. September 2007 18:29
8x
Thumb_up

das hättest du dir schon eher überlegen müssen, jetzt hat die frau anspruch auf die ware.

der erste bieter ersteigert immer zum startpreis, das ist so und muss nicht darüber liegen.

die frau wird eben die einzige bieterin gewesen sein.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 18. September 2007 18:38
7x
Thumb_up

Es muss nicht höher gehen, wenn keiner mehr als das Mindesgebot bietet. Aber mit 1,50 EUR wärst Du auch nicht glücklicher - oder? Bei der Auktion ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden, den Du jetzt erfüllen musst. Nimms nicht so tragisch - wenn Du es für 20 EUR angeboten hättest und keiner hätte geboten, dann hättest Du die Plünnen immernoch an der Backe und noch die Einstellgebühren bezahlt. Dass die alten Klamotten zuhause keinen Platz mehr wegnehmen, ist schließlich auch etwas wert. :)

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 18. September 2007 18:51

naja die einstellgebühr von 50 cent geht natürlich von den einem euro ab.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 18. September 2007 19:56

Ja, logisch. Hätte keiner geboten, wäre die Einstellgebühr aber auch fällig gewesen.


thebrain
beantwortet von thebrain am 18. September 2007 18:24
6x
Thumb_up

nein nein, du hast mit der frau einen verbindlichen vertrag geschlossen und musst zu dem preis liefern. wenn keiner höher geboten hat ist auch der zuschlag für einen euro verbindlich.


Shira
beantwortet von Shira am 18. September 2007 18:33
5x
Thumb_up

Rein rechtlich kannst du da nichts machen. Du kannst die Frau höchstens bitten, die Portokosten zu übernehmen. Vielleicht ist sie ja auch ansonsten noch verhandlungsbereit.

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 18. September 2007 18:50

portokosten zahlt bei ebay fast immer der käufer


anonym
beantwortet von kiramarie am 18. September 2007 19:03
1x
Thumb_up

Das ist halt Ebay. Wenn man Pech gehen die Sachen eben für 1 Euro weg. Ist zwar manchmal ärgerlich aber da muß man sich halt drüber im klaren sein wenn man bei ebay verkauft.Du kannst leider nicht vom Kauf zurücktreten, da du mit der Dame einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen bist. Sie hat Anspruch auf die Ware.





anonym
beantwortet von Kaldex am 18. September 2007 20:07
1x
Thumb_up

Meine Vorredner hams juristisch korrekt dargestellt. Man kann aber (wenn schon nur eine/r bietet) den Startpreis 99 % höher ansetzen (bei gleichem Einstellpreis). Daß bei höheren Startpreisen keine/r bietet ist ne Mär, die bei meinen Sachen auch oft widerlegt wurde.


anonym
beantwortet von kbra01 am 18. September 2007 22:27
0x
Thumb_up

Es gibt eine Möglichkeit, sich mit der Bieterin zu einigen auf dem Kulanzwege. Also mal anrufen oder anmailen. Vielleicht tritt sie dann freiwillig zurück. Die Gebühren fallen aber trotzdem an. Das Ganze ist zwar streng verboten nach den Ebay-Statuten, wäre aber 'ne Möglichkeit. Stellt sie sich stur, oder mailt gleich das als Regelverstoß an Ebay, sieht es schlecht aus. Ist also auch ein Risiko, bei Ebay rauszufliegen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.