Kann man bei der Polizei telefonisch etwas bestätigen?
"Hallo,
Wenn man jemand bestätigen muss das man demjenigen einen Gegenstand gegeben hat, damit man nicht mehr grob einer Straftat verdächtigt wird, kann die Person die das bestätigen muss das auch telefonisch machen? Z.B ich werde aufgrund einer Straftat vernommen, und da ich laut zeugen noch einen Gegenstand dabei hatte der nichts mit der Straftat zutun hat wegen der ich vernommen werde, sondern wegen einer Straftat die sehr oft in dem Stadtteil begangen wurde, ich dann zu dem Gegenstand sage das er nicht für mich sondern für einen Freund ist, kann mein Freund das dann falls ich vernommen werde, dann zu dem Gegenstand befragt werde, das spontan telefonisch während ich vernommen werde bestätigen das er den Gegenstand bekommen hat und ich ihn nicht verwendet habe?"
4 Antworten
Nein. So eine telefonische Bestätigung entfaltet keinerlei Rechtsgültigkeit oder Rechtssicherheit.
Bist du Beschuldigter einer Straftat, dann solltest du gar nicht bei der Polizei aussagen. Denn dies ist - trotz schriftlicher Vorladung - keine Pflicht. Du hast dadurch keinen Nachteil, bekommst dadurch keinen Haftbefehl und auch sonst keinen Besuch der Polizei in dieser Sache.
Die allermeisten Rechtsanwälte raten von Aussagen bei der Polizei ab. Das hat seine Gründe. Vor allem weil die Polizisten dir deine Aussage falsch ankreiden und du dich dort oder später vor Gericht in Widersprüche verstricken könntest.
Auch vor Gericht musst du nur Angaben nach http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html machen. Alles andere ist freiwillig. Als Beschuldigter/Angeklagter musst du dich nie selbst belasten. Du darfst also immer zur Sache schweigen. Das raten ebenfalls viele Rechtsanwälte, zumindest wenn die Anklage offenbar stimmt. Dann sollte man schweigen.
Meine Aussage habe ich schon gemacht. Aber die Polizei will mir nur wegen einem Gegenstand den ich einen Freund übergeben habe noch mehr Straftaten anhängen bzw. in Verdacht ziehen. Während der Vernehmung zu der Straftat zu der ich schon eine Aussage gemacht habe, fragte der Kommissar nach dem Gegenstand. Ich sagte es ist für einen Freund. Er fragte ob der Freund das auch bestätigen könne. Ich antwortete mit ja. Danach wurde das nicht mehr erwähnt. Und diese Bestätigung das mein Freund den Gegenstand bekommen hat und ich ihn nicht verwendet habe für irgendwas, muss mein Freund dann persönlich auf der Dienststelle sagen? Und wie läuft das dann ab? Reicht es wenn er z.b sagt das er den Gegenstand von mir bekommen hat? Wäre das dann Bestätigt und der Verdacht der Straftat die die Polizei mir anhängen will wäre weg?
Ja. Wird sogar recht häufig gemacht.
Kommt natürlich auf die Gesamtumstände an, aber wenn sich eine Sachlage schnell durch ein Telefonat klären lässt, spricht nichts dagegen.
Telefonische Rückfrage gehören zum polizeilichen Alltag (wobei die Rückfrage i.d.R. nachher dokumentiert wird).
Nein, kann man nicht. Man muss persönlich bei der Polizei aussagen.
Müssen nicht. Ist freiwillig.
Du schon wieder...wirst wohl gleich wieder gelöscht. Und nein, Aussagen macht man persönlich bei der Polizei, nicht am Telefon.
Das heißt sollte ich vernommen werden, und wieder auf die andere Sache angesprochen werden, könnte ich einfach sagen das ich die Person jetzt anrufen kann und sie am telefon das bestätigt?