Ich kann leider nicht bei den AGB´s der Webseite von DKB einsehen, ob man das Guthaben (vom Verfügungsrahmen) was man von seiner Kreditkarte benutzt, in Teilen zahlen kann oder ob der ganze Betrag sofort bzw. im Folgemonat fällig ist. Weiß irgendwer Bescheid?
Möchte nämlich die DKB Cash Kreditkarte beantragen, würde aber vorher eure Erfahrungen lesen wollen.

Zu deiner spezifischen Frage nach DKB Cash:
Du hast einen Verfügungsrahmen, den kannst du ausnutzen. Von daher fallen Zinsen auch nur an, wenn du den Verfügungsrahmen überschreitest.
Die DKB Kreditkarte kann ich echt weiterempfehlen, da keine Jahresgebühren anfallen, und ich schon in Indien und Ungarn kostenlos Geld abheben konnte, ohne Umtauschgebühren und ohne Kursverluste...
Pass einfach auf, dass du den Verfügungsrahmen nich überschreitest, dann dürfte alles ok sein.
DKB CASH im Überblick http://vierundachzig.de/blog/dkb_cash/dkb-cash/

Wenn es eine Kreditkarte ist, kann man das. Das ist der Zweck von Kreditkarten, anders wäre es nämlich eine Debitkarte.

Wenn du aus den AGB nicht schlau wirst, dann würde ich die Finger davon lassen.

Mach das bloooooosssss nicht!!!!!!!!!!!!!
Was soll ich bloss nicht machen? Und wieso denn nicht?
bkinnsbruck am 15. Mai 2009 17:11 Meine Bank nimmt dafür 14,9 Prozent Zinsen und dein Verfügungsrahmen sinkt auch dadurch, lieber nen Dispo der kostet "nur" 9,9 Prozent
Schau doch mal hier: http://www.kredit-optimal.de/dkb-cash.html
Da findest du die gesuchten Informationen.