Seit heuer gilt ja bei Kapitaleinkünften die Abgeltungssteuer, d.h. es werden pauschal 25 % Steuer einbehalten. Aber wie sieht es mit möglichen Werbungskosten aus? Kann man die in einer Steuererklärung geltend machen?
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Zu der Abgeltungssteuer kommen noch Soli-Zuschlag und ggf.Kirchensteuer. Ja, man kann in der Steuererklärung für Kapitaleinnkünfte Werbungskosten geltend machen, dazu gehören z.B. Depotgebühren.In Anlage KAP