gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann man bei Abgeltungssteuer Werbungskosten geltend machen?

gefragt von Bullaba am 01.08.2009 um 17:50 Uhr

Seit heuer gilt ja bei Kapitaleinkünften die Abgeltungssteuer, d.h. es werden pauschal 25 % Steuer einbehalten. Aber wie sieht es mit möglichen Werbungskosten aus? Kann man die in einer Steuererklärung geltend machen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Steuer (2272)
Steuererklärung (768)
Abgeltungssteuer (220)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Reanne am 1. August 2009 17:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zu der Abgeltungssteuer kommen noch Soli-Zuschlag und ggf.Kirchensteuer. Ja, man kann in der Steuererklärung für Kapitaleinnkünfte Werbungskosten geltend machen, dazu gehören z.B. Depotgebühren.In Anlage KAP



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.