Arnd1 am 27.01.2008 um 15:22 Uhr
Meine Frau hat in 2006 eine berufliche Fortbildung besucht, die prinzipiell auch bei der Steuer in der EÜR für sie als Freiberuflerin als Ausgabe angesetzt werden darf. Nun wurde das aber bei der Erklärung für 2006 nicht gemacht. Kann man diese Kosten noch im Folgejahr in der ESt-Erklärung 2007 ansetzen? Und wie ist es mit dem Verpflegungsmehrwaufwand und den dazugehörigen Fahrtkosten?
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Wenn die Fortbildung in 2006 bezahlt wurde und der Steuerbescheid schon da ist und bestandskräftig ist, können die Kosten nicht einfach im nächsten Jahr angesetzt werden. Da heißt es Pech gehabt...
Mir fällt auch keine Änderungsvorschrift i. S. der AO ein, da die Ausgaben ja bekannt waren.