Miete Wohnung Zwang

Klar geht das, und wenn man nicht freiwillig geht, dannn folgt die Räumungsklage und der Gerichtsvollzieher kommt dann gleich mit einem Räumkomando.

Wenn du keine Miete zahlst, kann dich der Vermieter zwangsräumen lassen.Aber einfach auf die Strasse werfen ist nicht,du bekommst dann eine Notunterkunft.
Ja, das geht! Wenn du keine miete zahlen kannst dann suche als erstes das Sozialamt auf, die können vielleicht weiter helfen. Als zweites würde ich mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die Situation erklären. Eine Räumungsklage ist auch für den Vermieter ziemlicht teuer, da meist nichts zu holen ist. Wenn du also nichts tust musst du dir wahrscheinlich bald ne neue Wohnung suchen.
Das ist nicht so einfach und schnell möglich, prinzipiell aber schon. Bis der Vermieter die entsprechenden Möglichkeiten zur Hand hat, sollte der säumige Mieter entweder zahlen oder selbst die Wohnung räumen. Das erspart viel Ärger für alle Beteiligten.

Streitthema: Wenn du Kinder hast nicht so leicht.
Du hast allerdings sicher verwandte bei dennen du unter kommen kannst.
Melde dich beim Amt, die helfen/zahlen die vielleicht eine neue kleinere Wohnung.
Der Zwangsversteigerer könne vorbeikommen.
Zieh besser aus dann ersparst du dir ärger, am ende kommen alle raus.

Ja, nach 3 ausbleibenden Mieten (in Folge), kann der Vermieter dich fristlos kündigen und wenn du nicht ausziehst dich mit Hilfe einer Räumungsklage zwangsräumen.
Zwei ausbleibende Mieten reichen.
Bis zur Räumungsklage vergeht eh noch einiges.
Da müssen die Dir erst den Schlüssel für Dein noch günstigeres Traumschloss geben , also lasse Dir das ja nicht gefallen...

Ja, durch Kündigung und Räumungsklage. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel läßt die Brandenburger Verfassung zu, dass Wohnungen über eine InBeschlagnahme wieder dem Mieter zur Verfügung gestellt werden kann. Allerdings sind eben auch Mietschulden zu zahlen.
Du solltest Dich schnell darum kümmern, die Mietzahlung über Ämter hinzubekommen und den Vermieter von Deinen Lösungsschritten informieren.
Es kann sicherlich eine Zwangsräumung erfolgen.
es kan bis zu 1 1/2 jahre dauern das mit der räumungsklage es kommt drauf an wie gut der anwalt von dein vermieter ist