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Kann man aus einer Wohnung zwangsweise vertrieben werden, wenn keine Miete zahlbar ist?

gefragt von Rolfi2000Rolfi2000 am 04.08.2008 um 10:54 Uhr

Miete Wohnung Zwang


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. August 2008 10:56
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Klar geht das, und wenn man nicht freiwillig geht, dannn folgt die Räumungsklage und der Gerichtsvollzieher kommt dann gleich mit einem Räumkomando.

Kommentar von bielefeldergirl am 3. Januar 2009 17:52

es kan bis zu 1 1/2 jahre dauern das mit der räumungsklage es kommt drauf an wie gut der anwalt von dein vermieter ist


baer1
beantwortet von baer1 am 4. August 2008 10:57
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Wenn du keine Miete zahlst, kann dich der Vermieter zwangsräumen lassen.Aber einfach auf die Strasse werfen ist nicht,du bekommst dann eine Notunterkunft.


anonym
beantwortet von Gravi am 4. August 2008 11:04
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Ja, das geht! Wenn du keine miete zahlen kannst dann suche als erstes das Sozialamt auf, die können vielleicht weiter helfen. Als zweites würde ich mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die Situation erklären. Eine Räumungsklage ist auch für den Vermieter ziemlicht teuer, da meist nichts zu holen ist. Wenn du also nichts tust musst du dir wahrscheinlich bald ne neue Wohnung suchen.


Formatter
beantwortet von Formatter am 4. August 2008 10:56
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Ja, wenn die Raeumungsklage durchgesetzt wird.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. August 2008 10:57

Normalerweise wird einem vom Vermieter schon vorher gekündigt und Räumungsklage kommt, wenn man nicht freiwillig geht.

Kommentar von B46031bc6e1da09bf56aa837c0596a35smallFormatter am 4. August 2008 11:03

Die Kuendigung reicht zum Vertreiben manchmal nicht aus...


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 4. August 2008 10:57
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Das ist nicht so einfach und schnell möglich, prinzipiell aber schon. Bis der Vermieter die entsprechenden Möglichkeiten zur Hand hat, sollte der säumige Mieter entweder zahlen oder selbst die Wohnung räumen. Das erspart viel Ärger für alle Beteiligten.



Abendschein
beantwortet von Abendschein am 4. August 2008 10:57
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Streitthema: Wenn du Kinder hast nicht so leicht.

Du hast allerdings sicher verwandte bei dennen du unter kommen kannst.

Melde dich beim Amt, die helfen/zahlen die vielleicht eine neue kleinere Wohnung.

Der Zwangsversteigerer könne vorbeikommen.

Zieh besser aus dann ersparst du dir ärger, am ende kommen alle raus.


moon73
beantwortet von moon73 am 4. August 2008 10:57
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Ja, nach 3 ausbleibenden Mieten (in Folge), kann der Vermieter dich fristlos kündigen und wenn du nicht ausziehst dich mit Hilfe einer Räumungsklage zwangsräumen.

Kommentar von anjanni am 4. August 2008 10:58

Zwei ausbleibende Mieten reichen.

Bis zur Räumungsklage vergeht eh noch einiges.


anonym
beantwortet von tobine am 4. August 2008 18:32
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Da müssen die Dir erst den Schlüssel für Dein noch günstigeres Traumschloss geben , also lasse Dir das ja nicht gefallen...


rubensdario
beantwortet von rubensdario am 12. September 2008 16:52
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Ja, durch Kündigung und Räumungsklage. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel läßt die Brandenburger Verfassung zu, dass Wohnungen über eine InBeschlagnahme wieder dem Mieter zur Verfügung gestellt werden kann. Allerdings sind eben auch Mietschulden zu zahlen.

Du solltest Dich schnell darum kümmern, die Mietzahlung über Ämter hinzubekommen und den Vermieter von Deinen Lösungsschritten informieren.


anonym
beantwortet von mvsstrauss am 14. September 2008 00:22
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Es kann sicherlich eine Zwangsräumung erfolgen.


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